6.1 Ein Lieferant liefert Gegenstände ab einem Auslieferungslager im Inland
MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 6.1 · Deutsch
Ein Lieferant überführt einen Gegenstand aus dem Ausland in den zollrechtlich freien Verkehr, verbringt diesen Gegenstand in ein Lager im Inland und liefert ihn anschliessend (in eigenem Namen) an seinen Kunden ab diesem Lager. Das Lager kann diesem Lieferanten oder seinem Kunden gehören.
Dabei ist zwischen den folgenden zwei Fällen zu unterscheiden.
Darin
- 6.1.1 Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sind dem Lieferanten der Empfänger der Lieferung und das dafür geschuldete Entgelt bekannt
- 6.1.2 Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sind dem Lieferanten der Empfänger der Lieferung und/oder das geschuldete Entgelt nicht bekannt