8 Lieferung bei Vermietungs- und Leasinggeschäften
MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 8 · Deutsch
Die vorübergehende oder dauerhafte Überlassung eines beweglichen oder unbeweglichen Gegenstandes an einen Dritten zum Gebrauch (z.B. Vermietung, Verleasen) oder zur Nutzung (z.B. Verpachtung) gilt als Lieferung im Sinne der MWST. Obwohl die Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung für eine bestimmte Dauer erbracht wird, befindet sich der Ort der Lieferung nur an einem einzigen Ort, ohne Berücksichtigung späterer Ortswechsel des Gegenstandes.
Darin