8 Lieferung bei Vermietungs- und Leasinggeschäften

MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 8 · Deutsch

Die vorübergehende oder dauerhafte Überlassung eines beweglichen oder unbeweglichen Gegenstandes an einen Dritten zum Gebrauch (z.B. Vermietung, Verleasen) oder zur Nutzung (z.B. Verpachtung) gilt als Lieferung im Sinne der MWST. Obwohl die Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung für eine bestimmte Dauer erbracht wird, befindet sich der Ort der Lieferung nur an einem einzigen Ort, ohne Berücksichtigung späterer Ortswechsel des Gegenstandes.

Darin

  1. 8.1 Ort der Vermietung/des Verleasens
  2. 8.2 Grenzüberschreitende Vermietungs-/Leasinggeschäfte
  3. 8.3 Werkvertragliche Lieferung mit Miet- oder Leasingkomponente