6.2 Ein inländischer Lieferant liefert ab einem Lager im Ausland
MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung
Geltend · Stand ab 3. Januar 2022
ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 6.2 · Deutsch
Ein inländischer Lieferant betreibt ein Lager im Ausland. Die für die Kunden bestimmten Gegenstände werden ab diesem Lager geliefert. Da sich der Ort der Lieferung im Ausland befindet, unterliegen die Lieferungen dieses Lieferanten nicht der Inlandsteuer (im Ausland erzielte Umsätze). Das vorgängige Verbringen oder Verbringenlassen der Gegenstände ins Auslieferungslager ist ebenfalls von der Inlandsteuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 4 MWSTG), sofern der Export nachgewiesen werden kann, vorzugsweise mit einer Veranlagungsverfügung des BAZG. Auf der Zollanmeldung bei der Ausfuhr wird der Preis der Gegenstände franko Schweizergrenze deklariert, der zum Zeitpunkt des Exports einem Dritten in Rechnung gestellt würde.