2.1 Grundsatz
MWST-Info 08 · Privatanteile
Geltend · Stand ab 17. September 2022
ESTV · MWST-Info 08 · Ziff. 2.1 · Deutsch
Im Gegensatz zu den Privatanteilen beim Personal liegen bei Entnahmen von Gegenständen und Dienstleistungen aus dem eigenen Unternehmen durch den Inhaber keine Leistungsverhältnisse vor. Die Gegenstände oder Dienstleistungen werden jedoch dauernd oder vorübergehend ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere für private Zwecke, verwendet, weshalb die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nachträglich wegfallen und die früher in Abzug gebrachte Vorsteuer zurückerstattet werden muss (Art. 31 Abs. 1 und 2 MWSTG).