4.1 Rechtsformändernde Umwandlung nach FusG
MWST-Info 11 · Meldeverfahren
Geltend · Stand ab 11. Februar 2025
ESTV · MWST-Info 11 · Ziff. 4.1 · Deutsch
Nimmt eine Gesellschaft eine im FusG vorgesehene Umwandlung ihrer Rechtsform vor, so führt diese nicht zu einem Wechsel des Steuersubjekts. Das Meldeverfahren kommt deshalb nicht zur Anwendung. Die Gesellschaft behält dementsprechend ihre MWST-Nr. (UID-Nr. CHE-XXX.XXX.XXX), die Abrechnungsart (vereinbart oder vereinnahmt) und die Abrechnungsmethode (effektiv oder Saldo- bzw. Pauschalsteuersatz).
Ein Überblick über alle im FusG zulässigen Transaktionen findet sich in Ziffer 10.