18.2 Was ist die Steuerperiode?

MWST-Info 12 · Saldosteuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 18.2 · Deutsch

Die Steuerperiode ist die Periode, über welche die Steuer erhoben wird (Art. 34–35 MWSTG). Die Steuerperiode entspricht dem Kalenderjahr.

Die Steuerperiode teilt sich bei Abrechnung nach der SSS-Methode in zwei Abrechnungsperioden auf. Die Abrechnungsperiode ist der Zeitraum, für welchen die steuerpflichtige Person mit der ESTV über die MWST abzurechnen hat.

[Abbildung: im Original]

Auf Antrag kann die steuerpflichtige Person, auch bei Anwendung der SSS-Methode, ihre Abrechnungspflicht einmal jährlich erfüllen, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

[Abbildung: im Original]

Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen der jährlichen Abrechnung können der MWST-Info Abrechnung und Steuerentrichtung entnommen werden.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 35 und 35a MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).