16 Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten: Gliederung nach Saldosteuersätzen

MWST-Info 12 · Saldosteuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 16 · Deutsch

Bei den SSS handelt es sich um Multiplikatoren. Der Umsatz inklusive MWST ist mit dem bewilligten SSS zu multiplizieren (→ Ziff. 1.2).

[Abbildung: im Original]

Wer im Bereich der Herstellung oder der Bearbeitung von beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen tätig ist, hat die nachfolgenden Ausführungen zu beachten.

Die für Herstellungsbranchen und -tätigkeiten geltenden SSS sind nur anwendbar, wenn im Preis für die Leistung auch das Material eingeschlossen ist. Als Material gilt beispielsweise:

  • Bei einem Bodenleger: der Teppich, das Parkett, das Laminat, der Kork oder die Fussleisten;

  • bei einem Plattenleger: die Stein- und Keramikplatten;

  • bei einem Schreiner: die Türen, Fenster, Einbauschränke oder Teile davon, Balken, Täfer oder Glasscheiben;

  • bei einer mechanischen Werkstätte: die zu bearbeitenden Werkstücke aus Metall oder Kunststoff.

Für Akkordarbeiten, Anschlägerarbeiten, Lohnarbeiten, Montagearbeiten und reine Bearbeitungen von Gegenständen kommen die dafür vorgesehenen SSS zur Anwendung. Dies gilt selbst dann, wenn der Akkordant, Anschläger, Lohnarbeiter, Bearbeiter und der Montagetrupp das Hilfs- oder Kleinmaterial selbst einkaufen. Als Hilfs- oder Kleinmaterial gilt beispielsweise:

  • Bei einem Bodenleger: der Kleber, der Fugenkitt, der Versiegelungslack, das Öl oder die Dübel und Schrauben;

  • bei einem Plattenleger: der Kleber, die Fugenmasse oder der Silikonkitt;

  • bei einem Schreiner: die Schrauben, Nägel und Dübel, der Leim oder der Befestigungsschaum;

  • bei einer mechanischen Werkstätte: der Schweissdraht oder das Öl zur Kühlung der Maschine.

Beispiel
Die Schreinerei AG rechnet mit dem SSS von 3,7 % ab. In der Regel kauft sie das Material (Fenster, Türen, Einbauschränke usw.) zur Erbringung ihrer Leistungen selbst ein. Manchmal wird das Material jedoch vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Anteil solcher Umsätze beträgt regelmässig mehr als 10 % des Gesamtumsatzes aus steuerbaren Leistungen. Die Schreinerei AG hat deshalb für diese Umsätze den SSS von 6,8 % (Stichwort: «Akkordunternehmen/Anschläger im Baugewerbe») zu beantragen. Ob die Schreinerei AG bei diesen Leistungen das Hilfsmaterial wie Schrauben, Dübel und Leim selbst einkauft oder ebenfalls vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt erhält, spielt keine Rolle.

[Abbildung: im Original]

Die für Handelsbranchen und -tätigkeiten geltenden Saldosteuersätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn mit neuen Gegenständen gehandelt wird. Der Verkaufskanal spielt ebenso wenig eine Rolle wie die Frage, ob es sich bei der Kundschaft um eine Wiederverkäuferin handelt oder nicht.

[Abbildung: im Original]

Für den Handel mit gebrauchten Gegenständen gelten die dafür vorgesehenen Saldosteuersätze.

Erläuterungen zur Tätigkeit «Fremdleistungen, die steuerbelastet bezogen und ohne Zuschlag und gesondert weiterfakturiert werden»

Die Bedingungen gelten namentlich auch dann als eingehalten, wenn

  • die Weiterfakturierung an mehr als eine Person erfolgt,

  • die Rechnung vom Kunden mittels Teilzahlungen beglichen wird,

  • bei einem Einkauf ein Teil der bezogenen Fremdleistungen nicht weiterfakturiert, sondern beispielsweise selbst gebraucht wird; Voraussetzung dabei ist, dass die weiterfakturierten Fremdleistungen zu Einstandspreisen in Rechnung gestellt werden,

  • Rabatte, Umsatzbeteiligungen, Rückvergütungen beim Einkauf vollumfänglich an den Kunden weitergegeben werden,

  • Skontoabzüge beim Einkauf von maximal 2 % nicht weitergegeben werden,

  • in den fakturierten Leistungen auch noch Eigenleistungen enthalten sind; Voraussetzung dabei ist, dass die Fremdleistungen und die Eigenleistungen separat fakturiert werden. Die Eigenleistungen sind zum entsprechenden SSS abzurechnen.

Beispiel 1
Um Kosten zu sparen, beziehen die Anwaltsbüros A, B und C ihre Geräte gemeinsam über die Einkauf AG. Da nur ein Skontoabzug beim Einkauf von 2 % vorgenommen wird, kann der SSS von 0,1 % angewendet werden. Alle Werte verstehen sich inkl. MWST.

Einkauf 10 Computer

CHF

10'000

Verkauf 4 Computer an Anwaltsbüro A

CHF

4'000

./. 2 % Skonto

CHF

 - 200

Verkauf 3 Computer an das Anwaltsbüro B

CHF

3'000

Verkauf 3 Computer an das Anwaltsbüro C

CHF

 3'000

Einkaufspreis total netto

CHF

9'800

Total Einnahmen

CHF

10'000

Beispiel 2
Gleiche Ausgangslage wie in Beispiel 1, aber Ende Jahr erhält die Einkauf AG von ihrem Lieferanten noch eine Umsatzrückvergütung. Alle Werte verstehen sich inkl. MWST.

Einkauf 10 Computer

CHF

10'000

Verkauf 4 Computer an Anwaltsbüro A

CHF

4'000

./. 2 % Skonto

CHF

 - 200

Verkauf 3 Computer an das Anwaltsbüro B

CHF

3'000

Einkauf nach Skontoabzug

CHF

9'800

Verkauf 3 Computer an das Anwaltsbüro C

CHF

 3'000

Umsatzrückvergütung

CHF

 - 300

Einkaufspreis total netto

CHF

9'500

Total Einnahmen

CHF

10'000

Da die Einkauf AG die Umsatzrückvergütung nicht an die Anwaltsbüros A - C weitergibt, sind die Bedingungen für eine Weiterfakturierung ohne Zuschlag nicht mehr gegeben und die Einnahmen von 10'000 Franken müssen mit dem SSS von 1,3 % (Stichwort: «Computerhardware/-software: Handel») versteuert werden.

Beispiel 3
Die Einkauf AG schlägt auf dem Einkaufspreis die Mehrwertsteuer hinzu, die sie der ESTV abliefern muss. Alle Werte verstehen sich inkl. MWST.

Einkauf 5 Computer

CHF

5'000

Verkauf 5 Computer an Anwaltsbüro A

CHF

5'005

Die Bedingungen für eine Weiterfakturierung ohne Zuschlag sind nicht mehr gegeben und der SSS von 0,1 % ist nicht anwendbar.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Aufhebung von Art. 89 MWSTV; Anhang der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten, SR 641.202.62), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).

Darin

  1. 16.1 Saldosteuersatz 0,1 %
  2. 16.2 Saldosteuersatz 0,6 %
  3. 16.3 Saldosteuersatz 1,3 %
  4. 16.4 Saldosteuersatz 2,1 %
  5. 16.5 Saldosteuersatz 3,0 %
  6. 16.6 Saldosteuersatz 3,7 %
  7. 16.7 Saldosteuersatz 4,5 %
  8. 16.8 Saldosteuersatz 5,3 %
  9. 16.9 Saldosteuersatz 6,2 %
  10. 16.10 Saldosteuersatz 6,8 %