3.1 MWST-Checkliste am Ende des Geschäftsjahres

MWST-Info 16 · Buchführung und Rechnungsstellung

Geltend · Stand ab 28. Januar 2026

ESTV · MWST-Info 16 · Ziff. 3.1 · Deutsch

Erklärung:
Diese Checkliste soll der steuerpflichtigen Person als Arbeitshilfe bei der Dokumentation dienen. Sie ist allgemein gehalten und geht nicht auf die spezifischen Eigenheiten der Unternehmen ein (→ Ziff. 1.10).

Fragen:
Wurde eine Umsatzabstimmung vorgenommen?

Artikel 128 Absatz 2 MWSTV umschreibt näher, welchen Anforderungen die Umsatzabstimmung genügen muss. Aus der Umsatzabstimmung muss ersichtlich sein, wie die Deklaration für die Steuerperiode unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuersätze bzw. der Saldo- oder Pauschalsteuersätze mit dem Jahresabschluss in Übereinstimmung gebracht wird.

Haben Sie bei der Umsatzabstimmung auch an folgende Geschäftsfälle gedacht (nicht abschliessende Aufzählung)?

  • Erträge, die auf Aufwandkonten verbucht wurden (Aufwandsminderungen);

  • Leistungen an das Personal gemäss Artikel 47 MWSTV (z. B. Privatanteil für Geschäftsfahrzeug);

  • Verkäufe von Betriebsmitteln (z. B. Fahrzeuge);

  • Vorauszahlungen;

  • Erlösminderungen;

  • Debitorenverluste;

  • Erträge, welche nicht in Ihrer Buchhaltung enthalten sind, doch aufgrund des Aussenauftritts (Art. 20 Abs. 1 MWSTG) durch Sie deklariert werden müssen;

  • Abschlussbuchungen wie die zeitlichen oder sachlichen Abgrenzungen, die Rückstellungen und internen Umbuchungen, die nicht umsatzrelevant sind.

Wurde eine Vorsteuerabstimmung vorgenommen?
Aus der Vorsteuerabstimmung muss ersichtlich sein, dass die Vorsteuern gemäss Vorsteuerkonten oder sonstigen Aufzeichnungen mit den deklarierten Vorsteuern abgestimmt wurden.

Haben Sie im Zusammenhang mit der Vorsteuerabstimmung auch an folgende Punkte gedacht?

  • Die geltend gemachte Vorsteuer im Zusammenhang mit der Bezugsteuer;

  • Die Aufzeichnungen über die Berechnung der vorgenommenen Vorsteuerkorrekturen bzw. Vorsteuerkürzungen.

Sind Sie Inhaber eines Einzelunternehmens und haben Sie entsprechend die Vorsteuerkorrekturen für die Privatanteile betreffend Ihrer privaten Verwendung vorgenommen (Art. 30 und Art. 31 MWSTG)?

  • Beispiel für Privatanteile: private Autokosten;

  • Beispiele für Naturalbezüge: Lebensmittel, Tabak, Tabakerzeugnisse usw. für den privaten Gebrauch.

[Abbildung: im Original]

Weitere Einzelheiten dazu in der MWST-Info Privatanteile sowie in den Merkblätter N1/2007 und N2/2007 der ESTV.

Haben Sie die Vorsteuerkorrekturen für gemischte Verwendung vorgenommen (Art. 30 MWSTG)?
Verwenden Sie bezogene Gegenstände und Dienstleistungen sowohl für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Leistungen, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind (Leistungen ausserhalb Ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder von der Steuer ausgenommene Leistungen), so müssen Sie die Vorsteuer entsprechend korrigieren.

Haben Sie die Vorsteuerkürzungen vorgenommen (Art. 33 MWSTG)?
Mittelflüsse, die nicht als Entgelte gelten, können zu einer Vorsteuerkürzung führen. Dies gilt insbesondere für Subventionen und Tourismusabgaben für die Kur- und Verkehrsvereine.