Buchführung und Rechnungsstellung
MWST-Info 16 · Stand ab 1. Januar 2021 · Mehrwertsteuer · 41 Ziffern
Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.
Geltend
ESTV · MWST-Info 16 · Deutsch
Inhalt
- Vorbemerkungen
- Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Info
- 1 Buchführung
- 1.1 Allgemeines
- 1.2 Allgemeine Pflicht zur Buchführung gemäss Obligationenrecht (OR)
- 1.2.1 Rechtliche Grundlage (Art. 957 OR)
- 1.2.2 Was gilt als «Umsatzerlös» (Art. 957 OR)
- 1.2.3 Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (Art. 957a Abs. 2 Ziff. 1–5 OR)
- 1.3 Buchungsbelege
- 1.4 Aufbewahrung der Geschäftsbücher und Belege (Art. 958f OR)
- 1.4.1 Aufbewahrungsart
- 1.4.2 Aufbewahrungsdauer
- 1.5 Prüfspur
- 1.6 Vereinfachte/Eingeschränkte Buchführung anhand einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung (inkl. Angabe der Vermögenslage)
- 1.6.1 Einleitung
- 1.6.2 Kleinunternehmen im Sinne von Artikel 957 Absatz 2 OR
- 1.6.3 Aufbau einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung
- 1.6.4 Nachweis Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR) bzw. Geschäftsvermögen zu Beginn und am Ende einer Steuerperiode
- 1.7 Die Behandlung der MWST in der Buchhaltung
- 1.8 Abrechnungsart
- 1.9 Abrechnungsmethoden
- 1.9.1 Effektive Abrechnung
- 1.9.2 Abrechnung mit der Saldo- oder Pauschalsteuersatzmethode
- 1.10 MWST-Kontrolle
- 2 Rechnungsstellung
- 2.1 Rechnung (Begriff)
- 2.2 Form und Inhalt der Rechnungen
- 2.3 Weitere Ausführungen zu den Rechnungsanforderungen
- 2.4 Beispiele von Rechnungen und Kassenquittungen
- 2.4.1 Rechnungen mit nur einem Steuersatz
- 2.4.2 Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen
- 2.4.3 Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen und Nebenkosten
- 2.4.4 Verrechnungsgeschäfte und Tauschverhältnisse
- 2.4.5 Rechnungen in ausländischer Währung
- 2.5 Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- 2.5.1 Nachträgliche Rechnungskorrekturen
- 3 Anhang
- 3.1 MWST-Checkliste am Ende des Geschäftsjahres
- 3.2 Umsatzabstimmung über das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2024. Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten/Verbuchung netto. Ausschliesslich steuerbare Umsätze zum Normalsatz
- 3.3 Umsatzabstimmung über das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2024. Abrechnung nach vereinbarten Entgelten/Verbuchung brutto. Sowohl Umsätze zum Normalsatz als auch zum reduzierten Satz
- Zuständigkeiten