4.4 Dauerschuldverhältnisse

MWST-Info 17 · Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale…

Geltend · Stand ab 29. März 2023

ESTV · MWST-Info 17 · Ziff. 4.4 · Deutsch

Wird die Leistung pro rata temporis erbracht und fakturiert (die Forderungen für [Teil-]Leistungen werden durch wiederkehrende Zahlungen beglichen) und gibt der steuerpflichtige Leistungserbringer dafür lediglich Einzahlungsscheine ab, tritt bei ihm die Steuerbefreiung an der Quelle dann ein, wenn

  • der gesamte vom institutionellen Begünstigten oder der begünstigten Person ihm zu zahlende Betrag mindestens 100 Franken (inkl. MWST) beträgt ([Abbildung: im Original] vorstehenden Text); und

  • er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Besitz eines vollständig ausgefüllten amtlichen Formulars (Formular A, A/OI oder B) ist und die weiteren Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung an der Quelle erfüllt sind (wie z. B. Raten aufgrund eines Mietvertrages).