4.4 Dauerschuldverhältnisse
MWST-Info 17 · Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale…
Geltend · Stand ab 29. März 2023
ESTV · MWST-Info 17 · Ziff. 4.4 · Deutsch
Wird die Leistung pro rata temporis erbracht und fakturiert (die Forderungen für [Teil-]Leistungen werden durch wiederkehrende Zahlungen beglichen) und gibt der steuerpflichtige Leistungserbringer dafür lediglich Einzahlungsscheine ab, tritt bei ihm die Steuerbefreiung an der Quelle dann ein, wenn
der gesamte vom institutionellen Begünstigten oder der begünstigten Person ihm zu zahlende Betrag mindestens 100 Franken (inkl. MWST) beträgt ([Abbildung: im Original] vorstehenden Text); und
er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Besitz eines vollständig ausgefüllten amtlichen Formulars (Formular A, A/OI oder B) ist und die weiteren Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung an der Quelle erfüllt sind (wie z. B. Raten aufgrund eines Mietvertrages).