4.7 Individualisierbare bewegliche Gegenstände, Sonderverkäufe
MWST-Info 17 · Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale…
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 17 · Ziff. 4.7 · Deutsch
Die Steuerbefreiung an der Quelle findet auch dann Anwendung, wenn der Lieferant individualisierbare bewegliche Gegenstände verkauft, für welche er beim Kauf den Abzug fiktiver Vorsteuer geltend gemacht hat (Art. 28a MWSTG und Art. 62 - 63 MWSTV) oder wenn er spezielle Verkaufsbedingungen (z.B. Sonderverkauf) offeriert.
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.