4.2 Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen, Lieferung von Wasser in Leitungen, Gas und Elektrizität
MWST-Info 17 · Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale…
Geltend · Stand ab 29. Januar 2026
ESTV · MWST-Info 17 · Ziff. 4.2 · Deutsch
Kein Mindestbetrag ist vorgesehen für Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen (Art. 10 MWSTV) sowie für Lieferungen von Wasser in Leitungen, Gas und Elektrizität durch Versorgungsbetriebe. Zum Nachweis der Steuerbefreiung sind die Formulare AA bzw. BB vorgesehen, die ohne Widerruf 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sind. Diese Formulare sind auf der Website der ESTV abrufbar.