Nichtigkeitsbeschwerde
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Als Thema- BGE 106 IV 9324.01.1980Art. 346 ff. StGB ; Art. 268 BStP . Die Gerichtsstandsregeln der Art. 346 ff. StGB gelten im Bereich des Bundesstrafrechts auch innerkantonal (E. 2a). Gegen Entscheide in innerkantonalen Gerichtsstandsstreitigkeiten ist die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde nicht zulässig (E.
- BGE 106 IV 5621.01.1980Art. 36 Abs. 2 SVG , Art. 1 Abs. 8 VRV . Rechtsvortritt auf Strassenverzweigungen. Nur wenn beim Zusammentreffen von zwei Verkehrswegen der eine im Verhältnis zum andern offensichtlich als völlig untergeordnet und praktisch bedeutungslos erscheint, darf angenommen werden, die Ben
- BGE 105 IV 31907.12.1979Art. 164 Ziff. 1 StGB . Der Schuldner hat dem Pfändungsbeamten auch jene Bezüge anzugeben, die er beim ungewissen Eintritt eines bestimmten Ereignisses zurückzuzahlen gedenkt. Es genügt, wenn der Schuldner ernsthaft mit der Möglichkeit rechnete, solche Bezüge zur freien Verwendun
- BGE 105 IV 31529.11.1979Art. 148, 164 StGB . Verschweigt der Betrüger in der vom Geschädigten zur Durchsetzung des aus dem Betrug stammenden Schadenersatzanspruchs eingeleiteten Betreibung Vermögenswerte, so begeht er einen Pfändungsbetrug, nicht eine straflose Nachtat zum Betrug.
- BGE 105 IV 28927.11.1979Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB . Weisung. Die einem wegen Handels mit unzüchtigen Gegenständen ( Art. 204 StGB ) Verurteilten erteilte Weisung, während der Probezeit kein Geschäft mit Sexartikeln zu betreiben oder betreiben zu lassen, verstösst nicht gegen Bundesrecht.
- BGE 105 IV 34323.11.19791. Art. 273 Abs. 1 lit. b und 277 bis Abs. 1 BStP. Ob der Grad der Alkoholisierung rechtsgenüglich festgestellt worden ist, um als erwiesen zu gelten, ist eine Frage der Beweiswürdigung und daher mit Nichtigkeitsbeschwerde nicht anfechtbar (Erw. 2 a). 2. Art. 91 SVG . Der Täter i
- BGE 105 IV 30720.11.19791. Art. 70 ff. StGB . Verfolgungsverjährung. Die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde ist ein ausserordentliches Rechtsmittel, das die Rechtskraft des angefochtenen kantonalen Urteils nicht hemmt (Erw. 1). 2. Art. 159 Abs. 1 StGB . Ungetreue Geschäftsführung. Begriff des Geschäf
- BGE 105 IV 32216.11.1979Art. 169 StGB . Die Verfügung über die in einem Retentionsverfahren amtlich aufgezeichneten Sachen erfüllt den Tatbestand von Art. 169 StGB auch dann, wenn die Behörde es unterlassen hat, dem Schuldner innert der Ordnungsfrist von drei Tagen seit Vornahme der Retention eine Absch
- BGE 105 IV 27812.11.1979Art. 270 Abs. 3 BStP . Wenn der öffentliche Ankläger des Kantons Bern ausdrücklich darauf verzichtet hat, die Anklage zu vertreten, steht dem Kläger die Nichtigkeitsbeschwerde als Privatstrafkläger im Sinne dieser Bestimmung zu (Erw. 1). Art. 292 StGB . Anwendung bei einem Konkur
- BGE 105 IV 30312.11.1979Art. 144 StGB . 1. Wer an einer Sache aufgrund von Art. 714/933 ZGB Eigentum erworben hat, kann auch dann nicht wegen Hehlerei bestraft werden, wenn er nachträglich von der strafbaren Herkunft der Sache erfährt und sie trotz dieser Kenntnis weiterverkauft (E. 3a). 2. Hätte der Er
- BGE 105 IV 28502.11.1979Art. 29 Abs. 2 OG . Ein Anwaltspraktikant kann, selbst wenn er die Strafverteidigung in eigener Verantwortung besorgt, nicht einem patentierten Anwalt gleichgestellt werden. Er kann daher eine Beschwerdeerklärung nicht rechtsgültig unterzeichnen.
- BGE 105 IV 24223.10.1979Art. 110 Ziff. 5 und 251 Ziff. 1 Abs. 3 StGB. Der Tatbestand des Gebrauchs einer von einem Dritten hergestellten falschen Urkunde ist erfüllt, wenn der Täter mit Wissen und Willen eine objektiv falsche Urkunde zur Täuschung eines andern verwendet; es ist unerheblich, ob der Herst
- BGE 105 IV 22512.10.19791. Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 und 63 StGB . Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen (E. 2). 2. Art. 3 Ziff. 1 Abs. 2 StGB . Eine im Ausland wegen der gleichen Tat ausgefällte Strafe ist nur anzurechnen, wenn und soweit eine Freiheitsstrafe vollstreckt oder eine Geldbusse bezahlt wo
- BGE 105 IV 33609.10.1979Art. 35 Abs. 2 SVG . a) Wer vor dem Überholen einer Autokolonne nicht die Gewissheit hat, dass ihm genügend Platz bleiben wird, um am Ende der für ihn überblickbaren Überholstrecke wieder rechtzeitig einbiegen zu können, macht sich der Verletzung dieser Bestimmung schuldig (Erw.
- BGE 105 IV 28605.10.19791. Art. 268 Ziff. 1 BStP . In Verwaltungsstrafsachen ist die Nichtigkeitsbeschwerde gegen Urteile unterer Gerichte auch zulässig, wenn diese als einzige kantonale Instanz entschieden haben (E. 2). 2. Art. 80 Abs. 2, 83 Abs. 1 VStrR. Die beteiligte Verwaltung ist selbständig zur B
- BGE 105 IV 26429.08.1979Art. 121, 121bis und 121quater der eidgenössischen Starkstromverordnung. Gesetzmässigkeit der Vorschriften, in denen Materialien und elektrische Apparate für Haushaltinstallationen der Prüfungspflicht unterstellt und die Kontrollaufgaben des Eidgenössischen Starkstrominspektorats
- BGE 105 IV 17231.07.1979Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Mitglieds des Verwaltungsrates einer AG für strafbare Handlungen Dritter im Geschäftsbetrieb. Einem Verwaltungsratsmitglied kommt nicht schon Kraft seiner gesellschaftsrechtlichen Funktion Garantenstellung zu; entscheidend ist vielmehr seine
- BGE 105 II 23405.07.1979Rechtsnatur der Beziehungen zwischen einer öffentlichen Anstalt und deren Benützern. Die Beziehungen zwischen dem Elektrizitätswerk der Landschaft Davos und dessen Energiebezügern sind öffentlichrechtlicher Natur.
- BGE 105 IV 16404.07.1979Art. 29 StGB , Wahrung der Antragsfrist. Der Strafantrag in Ehrverletzungssachen ist im Kanton St. Gallen im Falle direkter Einreichung der Klage beim Gerichtspräsidenten ohne vorausgehendes Vermittlungsverfahren nur gültig, wenn der Kläger innert einer vom Bezirksgerichtspräside
- BGE 105 IV 15218.06.1979Art. 98 VStrR . In einem Verwaltungsstrafverfahren kann der Kanton vom Bund die Erstattung bestimmter Prozess- und Vollzugskosten fordern, zu denen der Beschuldigte nicht verurteilt worden ist oder die der Verurteilte nicht bezahlen kann. Der Kanton kann jedoch den Bund nicht dur
- BGE 105 IV 9807.06.1979Art. 70 StGB ; Art. 269 Abs. 1 BStP . Die Verfolgungsverjährung hört auf mit der Ausfällung des letztinstanzlichen kantonalen Entscheides, der normalerweise vollstreckbar ist und - ausser bei Gutheissung eines Rechtsmittels - die Strafverfolgung beendet. Unter welchen Bedingungen
- BGE 105 IV 16101.06.1979Art. 13 StGB . Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Begutachtung. Ob die Begutachtung eines Angeklagten in Verkennung der in Art. 13 StGB genannten Voraussetzungen abgelehnt wurde, ist eine Frage des Bundesrechts, die mit Nichtigkeitsbeschwerde dem Bundesgericht unterbreitet we
- BGE 105 IV 18225.05.19791. Art. 139 Ziff. 2 StGB , qualifizierter Raub. Begriff der besonderen Gefährlichkeit (Erw. 1). 2. Art. 26 StGB . Besondere persönliche Verhältnisse, Eigenschaften oder Umstände sind nicht nur Umstände des allgemeinen Teils des StGB, sondern auch Merkmale der einzelnen Straftatbe
- BGE 105 IV 18925.05.19791. Art. 159 StGB , ungetreue Geschäftsführung. Schädigungsvorsatz (Erw. 1). 2. Art. 110 Ziff. 5 Abs. 1, 251 StGB , Urkunde. Einer die Buchhaltung betreffenden und an die Revisionsstelle einer AG gerichteten sog. Vollständigkeitserklärung (hier: über Haftung für fremde Verbindlich
- BGE 105 IV 9222.05.1979Art. 93ter Abs. 2 StGB , Art. 7 VStGB; Einweisung in eine Anstalt für Nacherziehung. Solange eine solche Anstalt nicht besteht, ist die ausnahmsweise Einweisung in eine Strafanstalt zulässig (Erw. 2 und 5). Die Einweisung darf, wenn sie unvermeidbar ist, direkt von der urteilende
- BGE 105 IV 6002.03.1979Art. 51 Abs. 2 und 3 SVG / Art. 56 Abs. 1 und 2 VRV . 1. Art. 56 Abs. 1 VRV bezieht sich auf Unfälle mit Personenschaden, die von Gesetzes wegen eine Benachrichtigung der Polizei erfordern (E. 2a). 2. Voraussetzungen, unter denen die Pflicht, die Unfallendlage zu markieren, auch
- BGE 105 IV 6606.02.1979Verkehrsbeschränkungen auf einer Bergstrasse; Grundsatz der Verhältnismässigkeit. 1. Art. 3 Abs. 4 SVG und Art. 82 SSV verpflichten zur Verhältnismässigkeit. Die Rüge, eine gestützt auf diese Bestimmungen angeordnete Verkehrsbeschränkung verletze den Grundsatz der Verhältnismässi
- BGE 105 IV 3923.01.1979Art. 221, 222 StGB . Schädigung eines andern. Geschädigt im Sinne dieser Bestimmungen ist nicht der Versicherer des Brandobjekts, hingegen ein Hypothekargläubiger durch die Beeinträchtigung des Pfandobjekts (E. 2a und b). Der Vorsatz der Brandstiftung (Art. 221) setzt voraus, das
- BGE 104 IV 22215.12.1978Art. 55 Abs. 1 StGB , Landesverweisung. Die Landesverweisung schützt einerseits die öffentliche Sicherheit und ist anderseits Strafe, die gemäss Art. 63 StGB zu bemessen ist. Auf Nichtigkeitsbeschwerde greift der Kassationshof nur ein, wenn der kantonale Richter sein Ermessen übe
- BGE 104 IV 25815.12.1978Unzucht. Eine Entblössung, die weder auf ein geschlechtliches Verhalten hinweist, noch sonst eine geschlechtliche Bedeutung hat, stellt keine unzüchtige Handlung im Sinne des StGB's dar. Das schliesst indessen nicht aus, ein das allgemeine Anstandsgefühl und die guten Sitten verl
- BGE 104 Ia 40813.12.1978Kantonales Zivilprozessrecht. Art. 4 BV , vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 31 MSchG . 1. Überprüfungsbefugnis des zürcherischen Kassationsgerichts hinsichtlich prozessualer und materiellrechtlicher Rügen (E. 3). 2. Ist in einem Streit um vorsorgliche Massnahmen nach MSchG die
- BGE 104 IV 28801.12.19781. Art. 269 Abs. 1 BStP . Mit der Nichtigkeitsbeschwerde kann gerügt werden, es sei zu Unrecht kantonales Recht statt Bundesrecht angewendet worden (E. 2). 2. Art. 335 Ziff. 1 Abs. 1 StGB , Art. 106 Abs. 3 SVG . Die Kantone sind zum Erlass eines ergänzenden Übertretungsstrafrecht
- BGE 104 IV 27603.11.1978Art. 277, 277ter BStP . Die kantonale Behörde ist bei ihrer neuen Entscheidung sowohl nach einer Kassation gemäss Art. 277 BStP wie nach einer Kassation gemäss Art. 277ter BStP an ihre frühern tatsächlichen Feststellungen gebunden, soweit diese nicht wegen eines offensichtlichen
- BGE 104 IV 16729.09.1978Art. 177 StGB . Beschimpfung. Wer der Aufnahme eines Transparentes in eine Kundgebung zustimmt, die er selbst organisiert, wer seinen Inhalt als den Ausdruck seiner eigenen Meinung betrachtet und zu verstehen gibt, dass seine Aufschrift einen wesentlichen Bestandteil der Kundgebu
- BGE 104 IV 20612.09.1978Art. 8 Abs. 5 und 6 BAV . Die zulässige Nutzlast für ein Sattelmotorfahrzeug entspricht der um die Sattellast verminderten Differenz zwischen Gesamt- und Leergewicht von Sattelschlepper und Sattelanhänger (E. 2).
- BGE 104 IV 6203.08.1978Art. 47 StGB . Schutzaufsicht. Neben der Betreuung kann auch die Beaufsichtigung Zweck der Schutzaufsicht sein.
- BGE 104 II 11919.06.1978Vorsorgliche Massnahmen in Streitigkeiten über Marken; kantonales Verfahren. 1. Art. 29 und Art. 31 MSchG . Diese Bestimmungen hindern die Kantone nicht, in Streitigkeiten über Marken die zum Erlass vorsorglicher Massnahmen zuständigen Behörden zu bezeichnen und deren Entscheid
- BGE 104 IV 21119.06.1978Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG . Nachweis des Wissens, dass eine bestimmte Drogenmenge nach der Art des Betäubungsmittels geeignet ist, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen. Begriff des Annehmenmüssens.
- BGE 104 IV 9009.06.1978Art. 32, 220 StGB , Art. 2 ZGB . Entziehen und Vorenthalten von Unmündigen. 1. Der Elternteil, dem das Besuchsrecht verkürzt wurde, ist nicht berechtigt, den Ausfall eigenmächtig zu kompensieren (E. 1a). 2. Die eigenmächtige Überschreitung des Besuchsrechts schliesst Straflosigke
- BGE 104 IV 6831.05.19781. Art. 269 BStP . Die Vereinigung von Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtlicher Beschwerde in einer gemeinsamen Eingabe ist nur zulässig, wenn beide Rechtsmittel hinsichtlich Antrag und Begründung klar auseinandergehalten werden (Erw. 2). 2. Art. 271 Abs. 1 BStP , Art. 58 und
- BGE 104 IV 10526.05.1978Art. 1 und 5 SVG ; Art. 1 Abs. 1 und 2 VRV . 1. Ein privater Vorplatz, der einem unbestimmbaren Personenkreis zur Benützung offen steht, kann nur durch ein signalisiertes Verbot oder durch eine Abschrankung dem öffentlichen Verkehr und damit der Herrschaft des SVG entzogen werden
- BGE 104 IV 20923.05.1978Art. 222 MStG . Die Einreichung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch den Verurteilten setzt das Strafverfahren nicht fort. Die Berücksichtigung einer verspäteten Beschwerdebegründung kann deshalb nicht unter Berufung auf Art. 222 MStG verlangt werden.
- BGE 104 IV 17503.05.1978Art. 273 StGB . Wirtschaftlicher Nachrichtendienst; Art. 162 StGB . Verletzung des Geschäftsgeheimnisses. a) Geschäftsgeheimnis (Erw. 1b, c). b) Schutzwürdigkeit des Geheimhaltungsinteresses (Erw. 2). c) Zuständigkeit, Art. 7 StGB (Erw. 3). d) Vorsatz (Erw. 4). e) Rechtsirrtum,
- BGE 104 IV 11902.05.1978Art. 49 Abs. 3 SSV . Ein an einer Verzweigung nach links in eine Querstrasse weisender grüner Leuchtpfeil gibt den Vortritt nur nach dieser Richtung, nicht auch für das Wenden auf der Verzweigung.
- BGE 104 IV 7714.04.1978Art. 3, 6, 152, 167 StGB; Auslieferungsrecht. 1. Die Verletzung des Grundsatzes der Spezialität ist mit Nichtigkeitsbeschwerde geltend zu machen. Der Beschuldigte, der mit seiner Zustimmung vom Ausland bedingungslos an die Schweiz ausgeliefert wurde, kann seine Verurteilung in de
- BGE 104 Ia 16101.03.1978Art. 4 BV ; administrative Entlassung eines Beamten. 1. Rechtsnatur der Verwaltungsverordnung. Die rechtliche Grundordnung eines Beamtenverhältnisses ist keine Verwaltungsverordnung, sondern hat Rechtssatzcharakter (E. 2). 2. Verhältnis administrativer und disziplinarischer Entla
- BGE 104 IV 4321.02.1978Art. 37 Abs. 1 GSchG . Ein in einen Fluss versenkter aufgebrochener Stahlschrank kann geeignet sein, das Wasser zu verunreinigen.
- BGE 104 IV 9603.02.1978Arbeitsunfall auf einer Baustelle. Fahrlässige Tötung ( Art. 117 StGB ), Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde ( Art. 229 StGB ). Sorgfaltspflichten des Bauführers. 1. Die Verpflichtung des Bauunternehmers, sein Personal in genugendem Mass zu instruieren, um Unfäll
- BGE 104 II 5525.01.1978Vorsorgliche Massnahmen nach UWG. Art. 11 Abs. 3 UWG . Das kantonale Prozessrecht kann den Vorsitzenden des erkennenden Gerichts als zum Erlass von vorsorglichen Massnahmen zuständig erklären.
- BGE 104 IV 3511.01.1978Art. 91 Abs. 1 SVG , Art. 63, 41 StGB . 1. Eventualvorsätzliches Fahren in angetrunkenem Zustand (E. 1). 2. Das Ausmass der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch angetrunkene Fahrzeuglenker ist beim Verschulden zu berücksichtigen. Sozialer Zwang zum Trinken ist kein Entlast