Nichtigkeitsbeschwerde

1'819 Entscheide zu genau diesem Thema · Seite 36/37

Als Thema
  1. BGE 75 IV 10607.10.1949Art. 167 StGB, Bevorzugüng eines Gläubigers. 1. a) Der Verlustschein muss jenem Gläubiger ausgestellt worden sein, den der Schuldner hat benachteiligen wollen (Erw. l Abs. 1). b) Ein provisorischer Verlustschein genügt (Erw. 1 Abs. 2). c) Der Verlust braucht mit der Tat des Sc
  2. BGE 75 II 9312.07.1949Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsprozess, Art. 145 und 170 Abs. 2 ZGB. 1. Gegen letztinstanzliche Entscheide betr. solche Massnahmen ist die Nichtigkeitsbeschwerde gemäss Art. 68 OG gegeben. 2. Art. 145 und 170 Abs. 2 ZGB sind erst anwendbar, nachdem der Scheidungsprozess n
  3. BGE 75 IV 8327.05.1949Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 MFG. Der Fahrzeugausweis verleiht nicht das Recht, die Strasse mit dem Fahrzeug zu andern Zwecken als zum Verkehr zu benützen.
  4. BGE 74 IV 17426.11.1948Schutz der schweizerischen Uhrenindustrie. 1. Herstellung von Teilfabrikaten. Was gilt, wenn ein Teil der Produktion nicht für die Uhrenindustrie verwendet wird (Art. .2 Ziff. 2 BRB vom 21. Dezember 1945)? 2. Legitimation der Schweizerischen Uhrenkammer zur Nichtigkeitsbesohwer
  5. BGE 74 IV 16422.10.1948Arl. 305 StGB, Begünstigung. a) Unterlassung der Strafanzeige durch einen zur Anzeige ver- :pfiichteten Jagdaufseher ist nach Art. 305 StGB zu bestrafen; § 56 luzern. EG StGB betreffend vorsätzliche Amtspflichtverletzung ist nicht anzuwenden. b) Im Falle des Art. 305 Abs. 2 StG
  6. BGE 74 IV 19915.10.19481. Art. 272 Ziff. 1 Abs. 1 StGB, politischer Nachrichtendienst. a) Diese Bestimmung setzt weder voraus, dass der Täter den Namen der bespitzelten Person preisgegeben, noch dass die Nachricht für diese Person einen Nachteil zur Folge gehabt hat (Erw. 1). b) Jeder, der sich in der
  7. BGE 74 IV 10503.09.1948An. 292 StGB schliesst nicht aus, dass jemand, der wiederholten Aufforderungen zur Zeugenaussage über den gleichen Sachverhalt nicht gehorcht, jedesmal wieder wegen Ungehorsams bestraft wird.
  8. BGE 74 II 827.05.1948Gerichtliche Gütertrennung, Art. 183 ZGB.. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der klagenden Ehefrau. — Zwischen schweizerischen Eheleuten ist ein Begehren gegen den m England wohnenden Ehemann in der Schweiz nur im Falle selbständigen Wohnsitzes der Ehefrau in der Schweiz beim dorti
  9. BGE 74 II 4730.01.1948Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 681, a OG). Wegen Anwendung kantonalen statt eidgenössischen Rechtes kann Nichtigkeitsbeschwerde erhoben werden gegen eine in letzter kantonaler Instanz getroffene einstweilige Verfügung in einer Zivilsache (Erw. 2). Einstweilige Verfügung. Dem Ric
  10. BGE 74 IV 5730.01.19481. Art. 273 lit. b BStP. Der Hinweis auf Eingaben und Vorbringen im kantonalen Verfahren genügt nicht als Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde (Erw. 1).. 2. Art. 49 StGB. Der Richter darf eine Busse nicht schon im Bussenurteil in Haft umwandeln, sondern erst nach erfolgloser Ei
  11. BGE 73 IV 26112.12.1947Art. 32 und 33 Abs. 2 Schlussatz tG. Art. 268 und 269 BStP. Wird ein Angeklagter im Urteilsdispositiv eines Vergehens schuldig gesprochen, aber wegen entschuldbarer Überschreitung der Notwehr straflos erklärt, so kann er die Nichtigkeitsbeschwerde nicht ergreifen.
  12. BGE 73 IV 16426.09.1947Art. 127 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Auch wer nur Handlungen vornimmt, mit denen, wie er weiss, der Gefahr nicht beizukommen ist, lässt den Hülflosen im Stiche. Die Unterlassung muss mit dem Fortbestand der Gefahr für das Leben oder der schweren unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit
  13. BGE 73 IV 25419.09.1947Art. 23 Abs. 2 BRB betr. Massnahmen gegen die Wohnungsnot. Wer sich der Verfügung nach der Bestrafung erneut widersetzt, verwirkt erneut Strafe (Erw. 1). Der Strafrichter hat nicht zu prüfen, ob die Verfügung materiell richtig ist (Erw. 2).
  14. BGE 73 IV 18502.09.1947Art. 270 Abs. 3 BStP. Der Privatstrafkläger ist legitimiert, gegen einen Beschwerdeentscheid des solothurnischen Obergerichts, durch den die Ausdehnung der Untersuchung abgelehnt wird, Nichtigkeitsbeschwerde zu führen. Art. 273 Abs. 1 lit. a BStP. Es genügt, wenn sich die Anträg
  15. BGE 73 IV 16102.05.1947l. Art. 68 Ziff. 2 StGB ist selbst dann anwendbar, wenn die erste Verurteilung Gegenstand einer hängigen Beschwerde ist. 2. Der Richter, der die Zusatzstrafe ausfällt, muss nicht nur die Grundstrafe kennen, sondern auch die Handlungen, die sie sühnt. ' 3. Es genügt, dass Grundst
  16. BGE 73 IV 8228.03.194781lll'sis. Conditions de son octroi. Pouvoir d'appréciation du juge. Bedingter Strafvollzug. Voraussetzungen. Ermessen des Richters. Sospensione condizionale deUa pena. Condizioni. Apprezzamento del giudice.
  17. BGE 73 IV 13228.02.1947Z1"fi:.c8Jt:it der NichtigkeitsbeschWerde; Verletzung eidgenössischen 1. Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde (Erw. 2? vgl, auch Erw. 3 und 5). 2. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist in kantonalen Strafsachen nur zulässig, wenn sich in ihnen eine Vorfrage des eidgen
  18. BGE 73 IV 5412.02.19471. Art. 264, 268 BStP, Art. 351 StGB. Alle Streitigkeiten um den interkantonalen Gerichtsstand in Strafsachen eidgenössischen Rechts sind von der Anklagekammer zu entscheiden; die Nichtigkeitsbeschwerde des Beschuldigten an den Kassationshof ist ausgeschlossen (Änderung der Recht
  19. BGE 72 II 32105.12.1946Ehe8ckeiilung. (Örtliche Zuständigkeit für Scheidungsklage und vorsorgliche Massnahmen bei selbständigen Gerichtsständen beider Ehegatten (Art. 144, 145 ZGB): für die Priorität der Rechtshängigkeit darf ein Vorsprung nicht gelten, der nur dank gesetzwidriger Abkürzung des Verfahr
  20. BGE 72 IV 16001.11.1946l: Art. 270 Abs. 1 BStP. Der öffentliche Ankläger ist zur Nichtigkeitsbeschwerde ohne Rücksicht auf seine Stellungnahme vor der kantonalen Instanz befugt (Erw. 1). •. 2. Art. 40 LMG. Erschwerung der Buch- und Kellerkontrolle un Sinne des BRB vom 12. Juli 1944 über die Ausübung d
  21. BGE 72 II 33312.09.1946Begriff der Zivilsache im Sinne von Art. 680G; Welche Behörde ist örtlich zuständig zum Entscheid darüber, ob ein aussereheliches Kind unter die elterliche Gewalt der Mutter oder allenfalls des Vaters zu stellen sei (Art. Abs. 2, 324 Abs. 3, 325 Abs. 3 und 326 Abs. 2 ZGB; Art. 6
  22. BGE 72 IV 8907.06.1946.An. 268 BStP. Gegen einen Zwischenentscheid, auf den die entscheidende Behörde zurückkommen kann, ist die Nichtigkeitsbeschwerde nicht zulässig.
  23. BGE 72 IV 4716.03.1946l. Arl. 70 ff. StGB. Wie der Urteilsspruch im Falle der Verjährung der Strafverfolgung abzufassen ist, bestimmt das kantonale Prozessrecht. 2. Art. 269 Abs. 1 BStP. Der Kassationshof überprüft Vorfragen des eidgenössischen Rechts zu kantonalen Prozessfragen nur, wenn ohne seine
  24. BGE 72 IV 1415.02.1946Art.153, 154 StGB, Art. 11 LMG. Der Beweis der Fälschung von Branntwein oder Wein darf auf andere Weise als durch Untersuchung der Ware erbracht werden.
  25. BGE 71 III 19213.12.19451. Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde in Zuständigkeitsfragen (Art. 4:8, 49, 62, 68 OG). a. Kollokationsklagen gehören, auch wenn sie patentrechtliche Streitfragen betreffen, vor den in Art. 250 SchKG vorgesehenen Richter, nicht vor die für PatentprozeSse in Art. 49 PatG und Ar
  26. BGE 71 IV 22107.12.1945Der Gerichtsstand zur Verfolgung von Widerhandlungen gegen das den Kantonen vorbehaltene Strafrecht (Art. 335 StGB) untersteht dem kantonalen Recht.
  27. BGE 71 IV 7218.05.19451. Der Gerichtsstand zur Anordnung der Friedensbürgschaft kann nicht durch Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Sachurteil angefochten werden (Erw. l). 2. Art. 57 Ziff. 1 StGB, Voraussetzungen der Friedensbürgschaft. a) Drohung mit einem Verbrechen oder Vergehen (Erw. 2). b) Die n
  28. BGE 71 IV 4609.03.1945Art. 33.f; Ziff. 1 Abs. 1 StGB. I. Die Kantone dürfen das Konkubinat innerhalb der Grenzen, welche das Bundesrecht diesem Begriff zieht, als Übertretung mit Strafe bedrohen. Konkubinat erfordert eheähnliches Zusammenwohnen. 2. Wenn die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbu
  29. BGE 71 IV 4323.02.1945Art. 307 StGB. 1. Ein strafbares falsches Zeugnis liegt nicht vor, wenn die Aussage ungültig ist. 2. Ob die Nichtbeachtung von Formvorschriften bei der Einvernahme das Zeugnis ungültig macht, sagt das Prozessrecht. Es braucht die Ungültigkeit aber nicht ausdrücklich vorzuschrei
  30. BGE 70 IV 11219.05.1944Die Nichtigkeitsbeschwerde ist auch zulässig gegen Entscheide, welche Massnahmen gegen ein Kind anordnen (Art. 268 BStrP, 84 StGB), und gegen Entscheide, welche den ursprünglichen Spruch abändern oder ergänzen (Art. 86 StGB). Erw. l. Ein Kind nackt auszuziehen, ist eine unzüchti
  31. BGE 70 IV 11819.05.19441. Art. 268, 270 Abs. 1 BStrP. Gegen Erkenntnisse über Massnahmen gegen Kinder (Art. 82 ff. StGB) ist die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig. Dem Inhaber der elterlichen Gewalt steht sie zu, nicht aber dem Stiefvater (Erw. 1). • 2. Art. 83 StGB. Diese Bestimmung ist nur verletzt b
  32. BGE 70 IV 12919.05.19441. Gegen Entscheide der obern kantonalen Instanz, welche die Sache an den erstinstanzlichen Richter zurückweisen, ist die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig, und zwar auch in Punkten, in welchen das erstinstanzliche Urteil bestätigt worden ist (Art. 268 BStrP). 2. Art. 143 StGB sch
  33. BGE 70 IV 5318.02.19441. Art. 69 StGB. Weder in der trölerischen Erklärung eines Rechtsmittels noch darin, dass der appellierende Verhaftete von der Möglichkeit sofortigen Antritts der noch nicht rechtskräftigen Strafe nicht Gebrauch macht, liegt ein Verhalten, durch welches die Untersuchungshaft ver
  34. BGE 69 IV 20803.12.19431. Art. 292 StGB verbietet den Kantonen nicht, gestützt auf Art. 335 Ziff. 1 Abs. 2 StGB die Nichtbefolgung von Urteilen und Verfügungen in Zivilsachen mit Strafe zu bedrohen. 2. Solche Strafbestimmungen brauchen nicht (wie Art. 292 StGB) vorzuschreiben, dass im Urteil bezw. in
  35. BGE 69 IV 16808.10.1943Art. 181 StGB. Begriff der Nötigung. Art. 181 CP. Notion de la contrainte. Art. 181 CP. Concetto della coazione.
  36. BGE 69 IV 17801.10.1943Der geschiedene Ehegatte kann grundsätzlich wegen Vernachlässigung von Unterstützungspflichten verurteilt werden, wenn er den Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, die ihm auf Grund von Art. 151 oder 152 ZGB auferlegt worden sind.
  37. BGE 69 IV 18917.09.1943Der Gerichtsstand kann nicht durch Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Sachurteil angefochten werden.
  38. BGE 69 IV 5411.06.19431. Art. 272 Abs. 1 BStrP. Die Frist zur Einreichung der Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein berichtigtes Urteil läuft von der Eröffnung der Berichtigung an, soweit erst durch diese die Beschwer eintritt (Erw. 1). 2. Die gemäss Art. 68 Ziff. 2 StGB auszufällende Strafe ist Zusatzstr
  39. BGE 69 IV 8121.04.1943Das Strafgesetzbuch schützt die Ehre der Behörde nicht, wohl aber die Ehre ihrer Mitglieder, wenn und soweit die gegen die Behörde gerichtete Äusserung das einzelne Mitglied in der Ehre verletzt.
  40. BGE 68 IV 15811.12.19421. Gegen Erkenntnisse über Massnahmen gegen Jugendliche ist die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig (Art. 268 BStrP, Art. 91 StGB). 2. Der urteilsfähige minderjährige Angeklagte kann auch gegen den Willen des Inhabers der elterlichen Gewalt Nichtigkeitsbeschwerde führen (Art. 19 Abs.
  41. BGE 68 IV 15527.11.1942Art. 269 BStrP. Wegen Verletzung einer eidgenössischen Proze~ vorschrift ist die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig, gleichgültig ob sie sich gegen ein Haupturteil oder gegen einen Entscheid über eine bloss prozessuale Frage richtet und ob die Anwendung jener Prozessvorschrift Haupt
  42. BGE 68 IV 10415.10.19421. Art. 268 Abs. 1 BStrP. Gegen das Urteil, welches über die Löschung eines Strafregistereintrags erkennt, ist die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig. 2. Art. 41 Ziff. 4, Art. 80 Abs. 1 StGB. Auch wenn mit einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe für die gleiche Tat eine Buss
  43. BGE 68 IV 15308.10.1942Art. 270 al. 1 PPF. Der Strafantragsteller als solcher kann nicht Nichtigkeitsbeschwerde führen. Sie steht ihm nur dann zu, wenn er Privatstrafkläger ist, d. h. die Anklage allein an Stelle des nicht in Funktion tretenden öfientlichen Anklägers vertritt.
  44. BGE 68 IV 11310.09.1942Die Nichtigkeitsbeschwerde ist gegen jedes Urteil der letzten kantonalen Instanz zulässig, welches eine Frage des eidgenössischen Rechts entscheidet, selbst wenn es das kantonale Strafverfahren nicht abschliesst (Rückweisung durch den kantonalen Kassationshof an den Sachrichter,
  45. BGE 68 IV 12010.09.1942Wenn der Beschuldigte für mehrere in verschiedenen Kantonen begangene strafbare Handlungen verfolgt wird, kann er das Bundesgericht gemäss Art. 351 StGB und Art. 264 BStrP ersuchen, den zur Verfolgung und Beurteilung zuständigen Kanton zu bezeichnen. [[PAGE:BGE 68 IV 120 S. 121]
  46. BGE 68 IV 14810.09.19421. Art. 270 Abs. 1 BStrP. Der öffentliche Ankläger ist zur Nichtigkeitsbeschwerde ohne Rücksicht auf seine Stellungnahme vor der kantonalen Instanz legitimiert. [[PAGE:BGE 68 IV 148 S. 149]] 2. Art. 57 Ziff. 4 BG über Jagd und Vogelschutz vom 10. Juni 1925. Jagdpolizeibeamter im
  47. BGE 68 IV 8715.07.19421. Art. 23 Ziff. 1 des BG über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931. a) Die Überlassung eines inhaltlich unwahren Ausweispapieres an die Person, auf deren Namen es lautet, fällt nicht unter Abs. 2.... b) Die Ausstellung eines echten Ausweispapieres mit u
  48. BGE 68 IV 4015.05.1942l. Art. 335 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Die Kantone sind nicht befugt, die gewerbsmässige Unzucht als Übertretung mit Strafe zu bedrohen; § 42 des luzernischen EG StGB verstösst gegen Bundesrecht. 2. Art. 206 StGB. Gewerbsmässiges Anlocken zur Unzucht.
  49. BGE 68 IV 713.03.1942Art. 269 Abs. 2 BStrP: Unzulässigkeit der Vereinigung von Nichtigkeits- und staatsrechtlicher Beschwerde (Erw. 1);. Art. 336 lit d StGB ist der Anwendungsfall von Art. 68 Ziff. 2 für das Übergangsrecht und kennt daher wie dieser die Zusatzstrafe; Verhältnis zu Art. 336 lit. c un
  50. BGE 67 II 4529.04.1941Zivilrechtliche Beschwerde gemäss Art. 87 Ziff. 3 OG kann nicht geführt werden: a.) gegen einen Entscheid des kantonalen Kassationsgerichtes, der sich nicht mit der richtigen Anwendung der bundesrechtlichen Gerichtsstandsbestimmung als solcher, sondern lediglich mit der Frage be