Rechtsstillstand

76 Entscheide zu genau diesem Thema · Seite 2/2

Als Thema
  1. BGE 66 III 3623.09.1940Rechtsstillstund für Wehrmänner (Art. 57 SchKG, Art. 16 der Verordnung vom 17. Oktober 1939 über vorübergehende Milderungen der Zwangsvollstreckung): Wenn der Militärdienst jeweilen nur einige Tage dauert und von längerer dienstfreier Zeit unterbrochen ist, beschränkt sich der Re
  2. BGE 63 III 14830.12.1937Der bei einer F r e i w i I I i gen - G ren z s c hut z k 0 in - P a g nie im Dienst stehende Wehrmann geniesst nie h t RechtsstiIIstalld (Art. 57 SchKG).
  3. BGE 62 III 13114.09.1936Der unbeschränkt haftende Teilhaber einer im Konkurse befindlichen Kommanditgesellschaft, über den selber ein Konkursverfahren eröffnet und (mangels Aktiven gemäss Art. 230 SchKG) geschlossen worden ist, kann nicht gemäss Art. 40 SchKG' auf Grund des früheren Eintrages im Handels
  4. BGE 58 III 1826.02.1932Re c h t s s t i II s t a n d na c h Art. 61 SchKG. 1. Der Rechtsstillstand muss nicht nur gewährt werden, wenn der Schuldner ausserstande ist, einen Vertreter zu bestellen, sondern auch dann, wenn er auf den Arbeitserwerb angewiesen und infolge der Krankheit ver die n s t los i
  5. BGE 55 III 17611.12.1929ZGB Art. 586; SchKG Art. 49, 59; Während der Dauer des öffentlichen Erbschaftsinventars ist die Betreibung auch für die aus der Verwaltung der Erbschaft entstandenen Schulden aus g e s chI 0 S sen.
  6. BGE 50 I 22419.09.1924Art. 56 SchKG: «Betreibungshandlung» • darunter fallen auch die als Bestandteile des Betreibungsverfahrens erlassenen richterlichen Verfügungen, die geeignet sind, das Betreibungsverfahren weiter zu führen — insbesondere das im Rechtsöffnungsverfahren, und damit auch die im Recht
  7. BGE 50 III 1124.01.1924Betreibungsferien und Rechtsstillstand schieben den Ablauf von Beschwerde- und Rekursfristen nur dann hinaus, wenn Betreibungshandlungen angefochten werden, die während Betreibungsferien und Rechtsstillstand nicht vorgenommen werden dürfen.
  8. BGE 47 III 408.02.1921SchKG Art. 63: Fällt das Ende einer Frist in die Zeit der Ferien oder des Rechtsstillstandes, so wird die Frist bis zum dritten Wer k tag nach dem Ende der Ferienzeit oder des Rechtsstillstandes verlängert.
  9. BGE 42 III 31530.08.1916Stellung des Dritteigentümers des Unterpfandes in der Pfandverwertungsbetreibung. Derselbe ist nicht nur im Vorverfahren, d. h. in Bezug auf die Zustellung des Zahlungsbefehls und den Rechtsvorschlag, sondern für das ganze Betreibungsverfahren als Betriebener zu betrachten. Darau
  10. BGE 42 III 7008.03.1916Hotelierschutzverordnung. Abweisung eines Gesuches um Stundung von Hypothekarzinsen, die zwar nicht aus den Einkünften, wohl aber aus dem Vermögen beglichen werden könnten. Einheitlichkeit des Entscheides über Bewilligung oder Nichtbewilligung der Stundung für die Hy- P9thekar z
  11. BGE 41 III 40119.11.1915Nachlassstundung · Bekanntmachung der Nachlassstundung · Pfändung
  12. BGE 40 III 37419.11.1914Art. 56 u. 284 SchKG: Die Rückbringung weggeschaffter Gegenstände im Sinne des Art. 284 SchKG wird durch einen Rechtsstillstand nicht ausgeschlossen. Verhältnis dieser Massnahme zur Aufnahme der Retentionsurkunde.
  13. BGE 40 III 32408.09.1914Das SchKG kennt die Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist und die anschlussweise Rekursergreifung nicht. Der Rechtsstillstand erstreckt sich nicht auf die Fristen des Konkursverfahrens. — Art. 219 SchKG: Frage, ob die verschiedenen für eine Forderung haftenden Pfänder in Hinsi
  14. BGE 40 III 41610.08.1914Der Bundesrat hat unterm 5. dieses Monats, gestützt auf Ziffer 3 des Bundesbeschlusses betr. Massnahmen zum Schutze des Landes und zur Aufrech haltung der Neutralität vom 3. August und unter Hinweis auf Art. 62 [[PAGE:BGE 40 III 416 S. 417]] des Betreibungs- und Konkursgesetzes b
  15. BGE 38 I 67713.09.1912Art. 63 SchKG: Di dem Schuldner zur Wahrung seiner Interessen gesetzten Fristen, wie insbesondere diejenige für Erhebung des Rechtsvorschlages, werden, wenn ihr Ende in die Zeit der Betreibungsferien oder eines Rechtsstillstandes fällt, bis zum dritten Tage nach dem Ende der Feri
  16. BGE 38 I 22927.02.1912Art. 57 SchKG: Beginn des Rechtsstillstandes für einen im Militär dienst befindlichen Schuldner. — Art. 46 Abs. 1 SchKG: Unanfechtbarkeit der von einem unzuständigen Betreibungsamte vorgenommenen Zustellung des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung, wenn die Inkompetenz nicht
  17. BGE 36 I 9126.01.1910Voraussetzungen für eine Intervention der Aufsichtsbehörden. Wichtigkeit der Betreibung, wenn Zustellung der Betreibungsurkunden in die Haft unter Missachtung von Art. 60 SchKG. Bestellung eines gesetzlichen Vertreters. — Aenderung der Betreibungsart.
  18. BGE 33 I 81504.10.1907Art. 61 SchkG, Rechtsstillstand. Stellung der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer.
  19. BGE 33 I 67617.09.1907Art. 61 SchKG, Rechtsstillstand. Stellung des Bundesgerichts.
  20. BGE 33 I 67717.09.1907Art. 61 SchKG, Rechtsstillstand. Stellung des Bundesgerichts.
  21. BGE 33 I 48018.06.1907Art. 56 Ziff. 4; 297 SchKG: Wirkungen des Rechtsstillstandes und der Nachlasstundung. Parteibegehren sind keine Betreibungshandlungen.
  22. BGE 32 I 82318.12.1906Arrest und Betreibung gegen einen Verhafteten. Art. 60 SchKG. Tragweite dieser Bestimmung. — Unpfändbarkeit einer Rente (Alimentationsbeitrag), Art. 93 SchKG.
  23. BGE 30 I 58521.09.1904Pfändung. — Fortsetzung der Betreibung trotz Unterlassung der Mitteilung des den Forderungsgrund bildenden Urteils an den Schuldner. Art. 69 Ziff. 4 Sch G. — Art. 123 Schko: Stellung des Bundesgerichts. — Die Frage der Zulässigkeit von nova vor der kantonalen obern Aufsichtsbehör
  24. BGE 27 I 56318.10.1901Art. 63 B.-G. betreffend Betreibungsferien bezieht sich nicht auf die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages.
  25. BGE 24 I 52115.09.1898Nachpfändung · Rechtsstillstand · Betreibungshandlung
  26. BGE 3 I 3703.02.1877Staatsrechtlicher Rekurs · Rekursfrist · Gerichtsstand des Wohnortes