Staatsrechtliche Beschwerde
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Als Thema- BGE 105 Ia 30704.05.1979Vollstreckung eines kanadischen Zivilurteils gemäss § 323 der solothurnischen ZPO. Erfordernis der gesetzlichen Vorladung zur Urteilsverhandlung gemäss § 323 Abs. 2 lit. c ZPO ; willkürliche Anwendung dieser Bestimmung verneint (E. 3). Völkerrechtliche Zulässigkeit der Postzuste
- BGE 105 Ia 5404.05.1979Art. 88 OG , Art. 4 BV ; Erbschaftssteuer. 1. Drittpersonen steht die Beschwerdebefugnis nicht zu, wenn sie in einem Verfahren nur dadurch betroffen sind, dass sie sich einem Steuerpflichtigen gegenüber verpflichtet haben, eine geschuldete Steuer zu übernehmen (E. 1b). 2. Im Erbs
- BGE 105 Ia 4705.04.1979Beschwerde privater wegen Verletzung des Art. 4 BV und der Gemeindeautonomie. Ein Privater kann im Rahmen einer staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung seiner verfassungsmässigen Rechte nur dann vorfrageweise eine Verletzung der Gemeindeautonomie rügen, wenn an sich auf die
- BGE 105 Ia 10729.03.1979Staatsrechtliche Beschwerde, Subsidiarität ( Art. 84 Abs. 2 OG ). Die staatsrechtliche Beschwerde ist unzulässig, wenn die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zur Verfügung steht, sie ist es, selbst wenn die Frist für die Einreichung der letztgenannten nur zehn Tage beträgt, weil der
- BGE 105 Ia 1528.03.1979Staatsrechtliche Beschwerde. Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit. 1. Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges. Gleichzeitige Anfechtung eines kantonalen Entscheides mit staatsrechtlicher Beschwerde und mit einem kantonalen Rechtsmittel (E. 2). 2. Wer wegen Missachtung einer m
- BGE 105 Ia 14923.03.1979Art. 85 lit. a OG ; behördlicher Abstimmungsbericht, Anfechtung. Pflicht zur sofortigen Anfechtung von Mängeln bei der Vorbereitung einer Volksabstimmung. Ist eine Vorbereitungshandlung mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten worden, so muss gegen das Abstimmungsergebnis kei
- BGE 105 Ia 10421.03.1979Art. 13 EMRK ; die Tatsache, dass Verfügungen des Staatsanwalts nicht bei einer kantonalen Rekursinstanz angefochten werden können, stellt keine Verletzung der EMRK dar, wenn sie das Bundesgericht unmittelbar aufgrund einer staatsrechtlichen Beschwerde prüfen kann.
- BGE 105 Ib 3421.03.1979Gewässerschutz, Kehrichtbeseitigung, eidg. Rechtsmittelweg. Abgrenzung zwischen Bundesrecht und kant. Recht auf dem Gebiete des Gewässerschutzes und der Kehrichtbeseitigung. Letztinstanzliche kantonale Entscheide betreffend die Kehrichtbeseitigung und ihre Finanzierung sind in de
- BGE 105 Ia 4309.03.1979Art. 88 OG ; Legitimation. 1. Die Zulässigkeit und Höhe einer Gebühr überprüft das Bundesgericht grundsätzlich nach Massgabe von Art. 4 BV . Ist die Rechtmässigkeit der Gebühr indessen abhängig von der Zulässigkeit einer Eigentumsbeschränkung, so kann auch die Eigentumsgarantie a
- BGE 105 Ia 28107.03.1979Art. 30 ZGB , Art. 4 BV ; Änderung des Familiennamens eines Minderjährigen, Anspruch auf rechtliches Gehör. Das unmittelbar aus Art. 4 BV abgeleitete Recht, sich zu einem Namensänderungsgesuch des Sohnes zu äussern, geht nach dem Tode des Vaters nicht auf den väterlichen Grossvat
- BGE 105 II 3914.02.1979Überstundenarbeit. Art. 321c Abs. 3, 341 Abs. 1 und 357 Abs. 2 OR. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer weder ausdrücklich noch stillschweigend auf Lohn verzichten, der ihm aus Überstundenarbeit zusteht.
- BGE 105 Ia 2631.01.1979Untersuchungshaft; persönliche Freiheit, Art. 5 Ziff. 1 und 3 EMRK . 1. Ausnahme vom Grundsatz der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde; Zulässigkeit des Antrages auf Anordnung der Haftentlassung (E. 1). 2. Haftgrund der Wiederholungsgefahr (E. 3c). Vereinbarkei
- BGE 105 Ia 1124.01.1979Art. 85 lit. a OG ; Beschluss, mit welchem dem Volk eine angeblich rechtswidrige Initiative zur Abstimmung unterbreitet wird. Der Stimmbürger hat nach der Gesetzgebung des Kantons Zürich keinen Anspruch darauf, dass eine inhaltlich angeblich rechtswidrige Initiative, deren Ungült
- BGE 104 Ia 42822.12.1978Art. 85 lit. a OG ; Abstimmungsverfahren an der Landsgemeinde. Feststellung des Stimmenverhältnisses durch Abschätzung; Zulässigkeit der Wiederholung einer Abstimmung; Auslegung von Art. 34 der Glarner Kantonsverfassung.
- BGE 104 Ia 32320.12.1978Unentgeltliche Rechtspflege im Zivilprozess. 1. Haager Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht; Anwendbarkeit der Bestimmungen über das Armenrecht auf einen im Ausland wohnhaften Schweizer, der in der Schweiz einen Prozess führt? 2. Art. 4 BV ; Nachweis der Bedürftigkeit; Glaub
- BGE 104 Ia 36013.12.1978Kantonale Wahlen. Wahllistenverbindung. 1. a) Legitimation politischer Parteien zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen eine Wahl (E. 1a). b) Kassatorische Natur der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1b). 2. Nach waadtländischem Recht zuständige Behörde für die Entgegennahme von Li
- BGE 104 Ia 40813.12.1978Kantonales Zivilprozessrecht. Art. 4 BV , vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 31 MSchG . 1. Überprüfungsbefugnis des zürcherischen Kassationsgerichts hinsichtlich prozessualer und materiellrechtlicher Rügen (E. 3). 2. Ist in einem Streit um vorsorgliche Massnahmen nach MSchG die
- BGE 104 Ia 48728.11.1978Art. 84 ff. OG ; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde. Wurde ein Haftbefehl im Laufe des kantonalen Verfahrens zurückgezogen, so kann er nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten werden; keine Beurteilung abstrakter Rechtsfragen.
- BGE 104 Ia 40108.11.1978Art. 4 BV ; § 285 der zürcherischen Zivilprozessordnung vom 13. Juni 1976. Es ist nicht willkürlich, die Nichtigkeitsbeschwerde im Sinne der §§ 281 ff. der zürcherischen Zivilprozessordnung nicht zuzulassen, wenn die behaupteten Mängel mit Berufung an das Bundesgericht gerügt we
- BGE 104 Ia 33601.11.1978Güterzusammenlegung; gesetzliche Grundlage für eine Gewinnbeteiligung des früheren Eigentümers. 1. Das Institut der Gewinnbeteiligung ist nicht notwendiger Wesensbestandteil einer Güterzusammenlegung (E. 4a). 2. Einschränkende Auslegung einer Kompetenzabtretung vom kantonalen Ges
- BGE 104 Ia 38101.11.1978Staatsrechtliche Beschwerde der Gemeinde zur Wahrung ihrer Existenz oder des Bestandes ihres Gebietes. 1. Im Rahmen einer solchen Beschwerde kann die Gemeinde die Willkürrüge nur erheben, wenn diese mit der Rüge wegen Verletzung der Existenz- oder Bestandesgarantie eng zusammenhä
- BGE 104 Ia 27118.10.1978Art. 4 und 58 BV sowie Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. Die Regelung des bernischen Strafverfahrens, wonach dem Gerichtspräsidenten ordentlicherweise auch die Verrichtungen des Untersuchungsrichters obliegen und er zudem den Überweis
- BGE 104 Ia 24013.10.1978Art. 85 lit. a OG ; Initiativrecht. 1. Sinn und Tragweite der in Art. 9 bern. KV vorgesehenen Frist zur Anordnung der Volksabstimmung über eine formulierte Initiative (E. 3). 2. Der Grosse Rat ist auch dann befugt, einer Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, wenn di
- BGE 104 Ia 35004.10.1978Art. 84, 85 lit. a und 88 OG ; Genehmigung einer Vereinbarung, die der Bundesrat mit einer internationalen Organisation getroffen hat, durch eine kantonale Regierung. 1. Art. 84 und 88 OG : Unzulässigkeit der Popularbeschwerde (E. 1b). 2. Ist die Zustimmung, die eine kantonale Re
- BGE 104 Ia 37704.10.19781. Inhalt und Umfang der von der Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit miterfassten Informationsfreiheit (E. 2). 2. Bedeutung des Rechtsgleichheitsgebots bei der Abgabe von Presseunterlagen durch die Behörden (E. 3).
- BGE 104 II 24927.09.1978Art. 4 BV ; Art. 576 und Art. 580 ZGB ; Wiederherstellung der Frist für Begehren auf Erstellung eines öffentlichen Inventars. Ist die Weigerung einer analogen Anwendung der Fristverlängerung und Wiederherstellung gemäss Art. 576 ZGB auf die Frist des Art. 580 ZGB willkürlich? Fra
- BGE 104 Ia 42520.09.1978Art. 85 lit. a OG ; Finanzreferendum. In welchem Umfang sind nachträgliche Projektänderungen ohne erneute Kreditbewilligung zulässig? In welchem Umfang darf eine Ausgabe in Teile oder Etappen aufgegliedert werden?
- BGE 104 Ia 43420.09.1978Art. 57 BV ; Petitionsrecht. Verletzung des Petitionsrechts dadurch, dass eine Kollektiv-(Massen-)petition von vorneherein als unzulässig erklärt wird mit der Begründung, sie enthalte einige ungültige Unterschriften.
- BGE 104 Ia 22612.07.1978Art. 85 lit. a OG , Konsultativabstimmung. 1. a) Zulässigkeit der Stimmrechtsbeschwerde gegen eine Konsultativabstimmung (E. 1a). b) Aktuelles praktisches Interesse an der Beschwerdeführung (E. 1b). 2. Erfordernis der gesetzlichen Grundlage für die Durchführung einer Konsultativ
- BGE 104 Ia 23612.07.1978Art. 85 lit. a OG ; Konsultativabstimmung. Bei der Durchführung einer Konsultativabstimmung sind grundsätzlich die Verfahrensvorschriften zu beachten, die für die ordentlichen Volksabstimmungen gelten (E. 2).
- BGE 104 Ib 11912.07.1978Verfahren; rechtliches Gehör. 1. Ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid über die Verweigerung einer Bewilligung nach Art. 4 Abs. 3 BMR unterliegt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Mit dieser kann auch eine Verletzung des verfassungsmässigen Gehörsanspruchs gerügt werden. Su
- BGE 104 Ia 25605.07.1978Art. 46 Abs. 2 BV . Grundsätze über die Behandlung der Abzüge vom Reineinkommen der natürlichen Personen im interkantonalen Doppelbesteuerungsrecht (Erw. 4, Zusammenfassung der Praxis), insbesondere des Abzuges für gemeinnützige Zuwendungen (Erw. 5).
- BGE 104 Ia 32805.07.1978Eigentumsgarantie; Tessiner Baurecht; Ausnützungsziffer; Anwendung auf in verschiedenen Bauzonen gelegene Grundstücke. 1. Ausnützungsziffern stellen im allgemeinen keinen schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie dar. Die Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts ist somit in solchen
- BGE 104 Ia 15628.06.1978Art. 88 OG . Strafprozess; Legitimation des Geschädigten oder Anzeigers zur staatsrechtlichen Beschwerde (Bestätigung der Rechtsprechung).
- BGE 104 Ia 17221.06.1978Verfahren; Handels- und Gewerbefreiheit. 1. Vorfrageweise Überprüfung der Verfassungsmässigkeit von Erlassen; Abgrenzung von Erlass und Verfügung (E. 2a). 2. Anfechtung von Bestätigungs- und Vollzugsakten; Sonderregel für unverzichtbare und unverjährbare Grundrechte (E. 2b). 3.
- BGE 104 Ia 21521.06.1978Art. 85 lit. a OG ; Prinzip der Einheit der Materie. 1. Eine abstrakte Normkontrolle von kantonalen Verfassungsbestimmungen kann das Bundesgericht nicht durchführen (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Bundesversammlung hat die Übereinstimmung kantonaler Verfassungsbestimmungen
- BGE 104 II 11919.06.1978Vorsorgliche Massnahmen in Streitigkeiten über Marken; kantonales Verfahren. 1. Art. 29 und Art. 31 MSchG . Diese Bestimmungen hindern die Kantone nicht, in Streitigkeiten über Marken die zum Erlass vorsorglicher Massnahmen zuständigen Behörden zu bezeichnen und deren Entscheid
- BGE 104 Ia 20107.06.1978Staatsrechtliche Beschwerde; anfechtbare Verfügung. Die Prüfungsbefugnis eines kantonalen Verwaltungsgerichts ist eine beschränkte, wenn es den Entscheid der untern Instanz nur auf Ermessensmissbrauch oder -überschreitung hin prüfen kann. In einem solchen Fall kann der Beschwerde
- BGE 104 II 22231.05.1978Art. 4 BV ; Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis: Unentgeltlichkeit des Verfahrens. Art. 343 Abs. 3 OR über die Unentgeltlichkeit des Verfahrens gilt auch in Streitigkeiten über prozessuale Nebenpunkte.
- BGE 104 IV 6831.05.19781. Art. 269 BStP . Die Vereinigung von Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtlicher Beschwerde in einer gemeinsamen Eingabe ist nur zulässig, wenn beide Rechtsmittel hinsichtlich Antrag und Begründung klar auseinandergehalten werden (Erw. 2). 2. Art. 271 Abs. 1 BStP , Art. 58 und
- BGE 104 III 9523.05.1978Wechselbetreibung: nicht bewilligter Rechtsvorschlag. 1. Art. 86, Art. 87 OG . Der Entscheid, durch den die Bewilligung des Rechtsvorschlages in der Wechselbetreibung verweigert wird, kann Gegenstand einer staatsrechtlichen Beschwerde sein (E. 1). 2. Art. 182 Ziff. 4 SchKG , Art.
- BGE 104 Ia 13126.04.1978Gemeindeautonomie (Aargau); Etappierung von Bauzonen; Nichtgenehmigung einer kommunalen Bauvorschrift; Verfahren. 1. Verfahren: a) Zu den Rechtsbehelfen, von denen nach Art. 86 Abs. 2 OG zur Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges Gebrauch zu machen ist, gehört auch das in §§
- BGE 104 Ia 47326.04.1978Handels- und Gewerbefreiheit, Recht auf Reklame; freie Berufe, Architekten, Art. 31 BV . 1. Das Recht Reklame zu machen ist durch Art. 31 BV gewährleistet; die Kantone können es im öffentlichen Interesse beschränken; diese Beschränkungen können bei freien Berufen noch verschärft
- BGE 104 Ia 3122.03.1978Art. 4 BV ; unentgeltliche Rechtspflege. § 106 Abs. 1 der Solothurner Zivilprozessordnung verstösst gegen Art. 4 BV , soweit nach dieser Bestimmung regelmässig, nicht nur bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten zu berücksichtigen ist, ob der Gesuchsteller seine Mittellosigkeit selbs
- BGE 104 Ib 38517.03.1978Besteuerung eines durch eine Erbengemeinschaft bei Veräusserung oder Verwertung von Geschäftsliegenschaften erzielten Kapitalgewinns (Art. 21 Abs. 1 lit. d und Art. 43 WStB; Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 75 Steuergesetz des Kantons Tessin vom 11. April 1950). 1. Zulässigkeit der
- BGE 104 Ia 2215.03.1978Art. 4 BV ; Grundstückgewinnsteuer. Angebliche, vom Bauherrn selber erbrachte generalunternehmerische Leistungen sind nur dann als wertvermehrende Aufwendungen anzurechnen, wenn sie soweit möglich nachgewiesen werden (Ergänzung der Rechtsprechung).
- BGE 104 Ia 2615.03.1978Art. 4 BV ; Begriff der Verfügung. Der Beschluss über die Nichtwiederwahl eines Lehrers ist nach basellandschaftlichem Verwaltungsprozessrecht eine anfechtbare Verfügung.
- BGE 104 Ia 10508.03.1978Art. 4 BV und Art. 2 ÜbBest. BV; Fristversäumnis im Zivilprozess. 1. Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden (E. 2b; Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Eine kantonale zivilprozessuale Regelung, die bloss wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses eine erneute gerichtliche Geltendm
- BGE 104 Ia 8808.03.1978Art. 4, 31, 55 BV sowie Meinungsäusserungsfreiheit, Informationsfreiheit und Art. 10 EMRK ; Information der Öffentlichkeit durch Regierung und Verwaltung. 1. Die Meinungsäusserungsfreiheit und die Pressefreiheit gewährleisten die Freiheit der Meinung, die Freiheit zum Empfang und
- BGE 104 Ia 14801.03.1978Art. 84 und Art. 88 OG ; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde. 1. Anfechtbar i.S. von Art. 84 Abs. 1 OG sind Hoheitsakte, die eine kant. Behörde als Trägerin öffentlicher Gewalt erlässt und die eine oder mehrere Personen zu einem bestimmten Tun, Unterlassen oder Dulden v