Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
1.19 AG Eine Zweckbindung für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche lehnen wir ab. Zweckbindungen von Einnahmen führen zu einem Anstieg der Ausgaben in den betreffenden Aufgabengebieten. Eine solche Steigerung der Staatsquote nach Versiegen der Erlösquelle ist kaum mehr rückgängig zu machen. Neue Sparmassnahmen in den betroffenen oder in anderen Bereichen sind dadurch vorprogrammiert und werden bei den Betroffenen auf Widerstand stossen.
Zweckbindungen sind aus finanzwissenschaftlicher Sicht abzulehnen. Sie begünstigen Fehlallokationen von Ressourcen und zementieren eine bestimmte Ausgabenstruktur. Der Handlungsspielraum für die Steuerung des Staatshaushaltes geht verloren und erschwert die Anpassung der Staatstätigkeiten an die zukünftigen Herausforderungen. Mit der vorgeschlagenen Befristung der Zweckbindung werden diese Probleme noch verschärft. Es werden Versprechungen abgegeben, die langfristig nicht gehalten werden können. Die Gefahr besteht, dass mit den einmaligen Einnahmen neue Aufgaben geschaffen werden, die langfristig über das ordentliche Budget resp. über Steuererhöhungen finanziert werden müssen.
In der heutigen guten Konjunkturlage muss es den öffentlichen Haushalten gelingen, im Sinne einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik Einnahmenüberschüsse zu erzielen. Nur
so können für eine spätere Rezession die notwendigen Reserven geschaffen werden, um
die daraus entstehenden konjunkturellen Mehrbelastungen auffangen zu können. Wenn nun in einer konjunkturell guten Lage über neue Zweckbindungen noch zusätzlich neue Aufgaben geschaffen werden, wird die finanzpolitische Disziplin rasch abnehmen. Forderungen für die Übernahme von weiteren neuen Aufgaben werden mit der vorgeschlagenen Zweckbindung geradezu provoziert und dürften nur schwer abgewehrt werden können.
Diese Haltung wird nicht nur von der Wissenschaft, sondern auch von den Politikerinnen und Politikern in den meisten Industrienationen gestützt. In den USA, Kanada und den meisten Staaten Europas ist es in den letzten Jahren gelungen, die Verschuldungsquote
zum Teil massiv zu senken. Die Schweiz hinkt bis heute noch stark nach. Auch die
Diskussion über die Verwendung der Versteigerungserlöse der UMTS-Lizenzen zum Beispiel in Deutschland zeigt, dass die Schuldentilgung klar im Vordergrund steht. Alle Experten warnen davor, die Erlöse für einzelne Mehrausgaben zu verwenden, da damit die Stabilisierung der Staatsquote und der Schuldenabbau verunmöglicht werden.
Aus finanzwirtschaftlicher Sicht sollte nie die Realisierung von Vermögenswerten für
laufende Ausgaben verwendet werden. Nur mit einer Bilanzbereinigung, d.h. mit einem Abbau von Passiven, kann vermieden werden, dass die einmaligen Erlöse aufgebraucht werden und anschliessend an der Substanz gezehrt werden muss.
Mit dem Projekt NFA zwischen Bund und Kantonen wird eine Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen angestrebt. Mit der Variante Bildungsinitiative und Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV werden neue Verbundaufgaben
geschaffen, die im Widerspruch zu den Grundsätzen und den angestrebten
Aufgabenentflechtungen des NFA stehen. Die Bildung ist nach NFA eine reine Kantonsaufgabe mit Ausnahme der Fachhochschulen und Universitäten. Neu soll sich der Bund an diesen Aufgaben beteiligen. Umgekehrt geht gemäss NFA die AHV/IV und der Existenzbedarf bei den Ergänzungsleistungen AHV/IV vollständig zum Bund über. Gemäss der vorgeschlagenen Variante müssten sich aber die Kantone indirekt zu zwei Dritteln an den Überbrückungsleistungen beteiligen.
1.20 TG Die Kantone sollen in eigner Kompetenz über den ihnen zustehenden Anteil an den 800 Tonnen Gold entscheiden können. Wenn der Bund diesbezüglich neue Verwendungsmöglichkeiten vorschlägt, riskiert er, dass nach allen Seiten
Begehrlichkeiten geweckt werden. Es widerspräche auch den Zielen des NFA
zwischen dem Bund und den Kantonen, wenn den Kantonen plötzlich Ressourcen entzogen würden, die sie für eine autonome Aufgabenerfüllung im föderalistischen Staatswesen der Schweiz dringend brauchen.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen würden neue Zweckbindungen geschaffen, die über kurz oder lang in den betreffenden Bereichen zu neuen Ausgaben führten. Zwar ist vorgesehen, nur die Zinserträge des Goldverkaufs für gewisse Zwecke zu verwenden. Dabei kann aber gerade nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der schwankenden