Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
Grundsätzlich sind Zweckbindungen von Erträgen aus betriebswirtschaftlicher Sicht
nicht empfehlenswert. Durch die Zweckbindung werden unter Umständen Ausgaben gefördert, die ansonsten nicht oder nicht in derselben Höhe getätigt würden. Eine
Fehlallokation der Ressourcen wäre die Folge. Auch widerstrebt die Zweckbindung
dem Gedanken des NFA, der ja den Kantonen gerade vermehrt zweckfreie Mittel und Ressourcen zuteilen will.
1.07 NW Jede Verwendung für eine Bildungsinitiative bzw. für Überbrückungsleistungen lehnen
wir ab. Eine Zweckbindung der Mittel generiert zweifelsohne wieder weitere
Ansprüche. Das Vermögen würde sich rasch reduzieren.
1.08 GL Sollten die Varianten "Bildung" und "Überbrückungsleistungen" wider Erwarten, wie dies
vorgesehen ist, nach Ablauf einer bestimmten Zeit aufgegeben werden, ist damit zu rechnen, dass die Nachhaltigkeit fehlt. Es wurden teure Infrastrukturen aufgebaut, die plötzlich ohne Finanzierung dastehen. Die eingesetzten Mittel werden somit mehr oder weniger nutzlos verpuffen.
1.09 ZG Wir lehnen die vorgeschlagenen Zweckbindungen ab. Denn Zweckbindungen würden
innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den betreffenden Bereichen führen. Der anfängliche Vermögensbestand wäre rasch aufgebraucht. Die Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes könnte nicht gesichert werden. Nach Erschöpfung des „Goldfonds“ müssten die Kantone für die Deckung der Kosten aufkommen. Als Folge davon würde
sich die Staatsquote dauerhaft erhöhen.
1.11 SO Zweckbindungen führen innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den
betreffenden Bereichen. Aufgrund nicht auszuschliessender schwankender Erträge kann nicht garantiert werden, dass mit der Zeit die Zinserträge des Goldverkaufs nicht mehr ausreichen werden und damit die Substanz angegriffen werden muss, auch wenn dies heute noch nicht vorgesehen ist. Nach Erschöpfung des „Goldfonds“ muss gar damit gerechnet werden, dass die allgemeinen Haushalte der Kantone für die Deckung dieser Ausgaben aufkommen müssten. Die Staatsquote würde dadurch dauerhaft erhöht, was wiederum die Position der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb schwächen würde.
Eine Verwendung eines bisherigen Aktivpostens der Bilanz für die Finanzierung von laufenden Ausgaben – was längerfristig zu erwarten wäre – ist finanzwirtschaftlich nicht wünschenswert. Dadurch würde der Handlungsspielraum der öffentlichen Hand zunehmend eingeschränkt.
1.15 AR Der kombinierte Verwendungsvorschlag des Bundesrats ist zum grossen Teil auch
deutlich gefärbt durch die in der Rezession knapper gewordenen staatlichen Mittel und durch die in etwa derselben Zeitspanne rasant gewordene technische Entwicklung auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation. Nach Ansicht von AR wäre es in jedem Fall verfehlt, die im Verlaufe einer langen Epoche entstandenen Reserven zu Gunsten eines Vorhabens einzusetzen, das zwar zu einem bestimmten Zeitpunkt sehr aktuell ist, sich aber durch den Lauf der Entwicklung auch sehr rasch überholt. Dies käme – auch wenn der Einsatz momentan als nachhaltig erschiene – einem Konsum gleich. AR teilt ohne Einschränkung die Ansicht der KdK, welche sagt, dass jede Zweckbindung innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den betreffenden Bereichen führen würde und der anfängliche Vermögensbestand rasch aufgebraucht wäre. Die Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes könnte somit nicht gesichert werden.
Eine allfällige Verwendung der Goldreserven für die Finanzierung von laufenden
Ausgaben ist finanzwirtschaftlich fragwürdig. Man würde sozusagen das „Tafelsilber“ für die Deckung des täglichen Bedarfs verkaufen. Wie der Bund sehen sich auch die Kantone mit neuen Ausgabenwünschen und Forderungen konfrontiert, die nur sehr schwer abgelehnt werden können. Eine Zweckbindung des SNB-Goldes für einzelne Aufgaben würde dieser unerwünschten Tendenz noch Vorschub leisten.
Auch aus finanzrechtlicher Sicht ist die Bindung für einzelne Aufgabenbereiche abzulehnen, denn Sonderfonds und Spezialfinanzierungen bedeuten eine Präjudizierung von Prioritätssetzungen. Sie führen damit zu einer zunehmenden Immobilisierung der öffentlichen Haushalte und erschweren eine rechtsgleiche Behandlung der diversen Anliegen an den Staat.