Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten

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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht

Erträge mit der Zeit die Substanz angegriffen werden muss. Damit wäre der Vermögensbestand schnell aufgebraucht und dadurch die Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes gefährdet. Will man dann eine einmal begonnene Aufgabe nicht aufgeben, bliebe nichts anderes als der Einsatz von allgemeinen Haushaltsmitteln übrig, wodurch die Steuern und die Staatsquote stiegen. Aufgrund dieser allgemeinen Bemerkungen lehnen wir sowohl die Bildungsinitiative als auch die Überbrückungsleistungen ab. Es braucht keine vom Bund vorgegebene Zweckbindung für die Verwendung der 800 Tonnen Gold. Grundsätzlich haben wir auch Bedenken, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Varianten sowohl im bildungs- als auch im

sozialpolitischen Bereich mit erheblichen administrativen Kosten und Umtrieben

verbunden wären.

Bildungsinitiative: Wir bestreiten nicht, dass bezüglich der Schulung im Umgang mit den neuen Technologien ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Wir teilen aber weder die im Bericht zum Ausdruck gebrachte Meinung, wonach die Schweiz auf diesem Gebiet hoffnungslos hinterher hinkt, noch den zum Ausdruck gebrachten Optimismus, wonach mit der Bildungsinitiative auf diesem Gebiet alle Probleme gelöst werden könnten. Im Bereich der Informationstechnologie sind nämlich in den letzten Jahren enorme Fortschritte erzielt worden, sind PCs doch heute in weiten Bevölkerungskreisen ein verbreitetes tägliches Gebrauchsmittel. Dieselbe Feststellung gilt auch für die drahtlose Telekommunikation, sind Mobiltelefone doch bis in einkommensschwächere Bevölkerungsschichten weit verbreitet. Dabei ist die aufgezeigte Integration praktisch ohne staatliche Unterstützung erfolgt. Es fragt sich deshalb ernsthaft, weshalb der Staat auf diesem Gebiet mit substantiellen Beiträgen eingreifen soll, nachdem auf rein privater Basis bis heute soviel erreicht werden konnte.

Im Weiteren erscheint uns die alleinige Fokussierung auf IuK-Technologien als ziemlich

einseitige und vom gegenwärtigen Zeitgeist geprägte Massnahme. Mit gleichem Recht

könnten nämlich auch andere Wirtschaftskreise wie beispielsweise die Landwirtschaft oder die Hotellerie unterstützungswürdige Ausbildungsbedürfnisse geltend machen.

Schliesslich nützen Ausbildungsmassnahmen effektiv nur dann etwas, wenn bei den Lehrkräften das Interesse an deren Umsetzung besteht. Dies ist aber weitgehend eine Generationenfrage.

1.22 VD Le Conseil d’État est opposé à la variante prévoyant une affectation liée à des secteurs précis pour la totalité des revenus auxquels les cantons ont droit. Ceci conduirait rapidement à une augmentation des dépenses dans les domaines concernés entraînant à terme une mise à contribution des budgets cantonaux.

1.23 VS Zweckbindungen führen innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den

betreffenden Bereichen. Zwar ist vorgesehen, dass nur die Zinserträge des Goldverkaufs für gewisse Zwecke verwendet werden sollen. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der schwankenden Erträge mit der Zeit die Substanz angegriffen werden muss. Dadurch wäre der anfängliche Vermögensbestand rasch aufgebraucht. Die Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes könnte nicht gesichert werden. Nach Erschöpfung des Goldfonds müssten die allgemeinen Haushalte der Kantone für die Deckung dieser

Aufgaben aufkommen. Die Staatsquote wurde dadurch dauerhaft erhöht.

1.24 NE Le Conseil d’État s'oppose à l'affectation du produit de la vente des réserves d'or en faveur des mesures proposées par le Conseil fédéral. Nous sommes certes sensibles aux défis que présentent l’utilisation et la diffusion des NTIC. Il faut relever toutefois que les mesures

temporaires prévues dans ce domaine relèvent, pour l'essentiel, de la compétence propre des cantons ou d'une collaboration entre la Confédération et les cantons. Il

nous parait donc préférable qu'elles s'inscrivent dans les structures et les financements

actuellement en place.

Nous n'ignorons pas non plus les situations pénibles pouvant apparaître dans le domaine de l'AVS, du fait notamment des modifications prévues dans la 11erévision de la loi (rentes de veuve, retraite à la carte de personnes handicapées ou de longue date au chômage).

A notre avis, ces situations particulières devraient plutôt être résolues dans le cadre des assurances sociales et du régime des prestations complémentaires, en particulier

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