Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/4: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches betr. strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich (Ergänzung von Artikel 179quinquies StGB) · 10 Seiten
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EINLEITUNG
Mit Beschluss vom 20. März 2000 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ein Vernehmlassungsverfahren über deren Vorentwurf und erläuternden Bericht zur Änderung von Artikel 179quinquiesdes Schweizerischen Strafgesetzbuches durchzuführen.
Mit Rundschreiben vom gleichen Tag hat das EJPD die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die interessierten Verbände und Organisationen sowie das Bundesgericht zur Stellungnahme bis Ende Juni 2000 eingeladen.
Es sind 52 Vernehmlassungen eingegangen; Stellung genommen haben:
• 25 Kantone
• das Bundesgericht
• 7 Parteien
• 16 Verbände und Organisationen
• 3 Unternehmungen und Private
I. GENERELLE EINSCHÄTZUNG DER VORLAGE
Die Notwendigkeit einer Revision von Artikel 179quinquiesStGB und die Stossrichtung der Vorlage (Erweiterung der Zulässigkeit von Telefonaufzeichnungen durch Gesprächsbeteiligte) werden verbreitet bejaht.
Die im Vorentwurf vorgeschlagenen konkreten Lösungen erhalten allerdings nur von einer knappen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer volle oder doch überwiegende Zustimmung. Im Einzelnen ergibt sich hier folgendes Bild:
- eine recht deutliche Mehrheit der Kantone beurteilt den Vorentwurf positiv1. Von etlichen anderen Ständen werden indessen teilweise grundlegende Vorbehalte angebracht2. Im Vordergrund steht die Kritik, die Lockerung des Verbots von Gesprächsaufzeichnungen gehe zu weit und die vorgeschlagenen Lösungen seien nicht hinreichend praktikabel.
1insbesondere NW, GL, ZG, AI, VS, NE, GE; überwiegend zustimmend auch BE, UR, FR, BS, SG,
AG, TG und TI.
2so namentlich von ZH, SO und SH. Nur teilweise zustimmend äussern sich auch LU, SZ, OW, BL,