Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten

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 Die Erwerbsersatzordnung erhielte ein zweites starkes Bein. Der seit längerer Zeit erhobene Vorwurf, dass Frauen EO-Beiträge bezahlen, ohne dass sie selber (ausser im Falle eines Dienstes in Armee oder Zivilschutz) in den Genuss von EO-Leistungen gelangen, fiele dahin.

 Dank der paritätischen Finanzierung kommt der EO-Ansatz den Arbeitgebern (insbesondere Gewerbe, KMU’s) entgegen und stösst auf eine wesentlich grössere Akzeptanz als der OR-Ansatz.

 Die Kosten für Mutterschaftsleistungen würden gleichmässig auf alle Wirtschaftsbranchen verteilt.

Aus diesen Gründen lehnen wir die unterbreitete OR-Revision ab und wir sprechen uns für eine rasche Revision der Erwerbsersatzordnung im Sinne der Initiative Triponez aus, wobei wir uns für eine Dauer von 12 Urlaubswochen gemäss Vorschlag Bundesrat Variante aussprechen.

GR: Wir lehnen die vorgeschlagene Einführung eines durch den Arbeitgeber finanzierten Mutterschaftsurlaubs für Arbeitnehmerinnen und damit die vorgeschlagene Revision des OR ab.

Wir können dem vorliegenden Revisionsentwurf nicht zustimmen, weil

- die vorgesehene Finanzierung sich negativ auf die Lohnpolitik der Arbeitgeber gegenüber den in den Genuss eines Mutterschaftsurlaubes kommenden Arbeitnehmerinnen auswirkt;

- die vorgesehene Finanzierung zu einer Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter auf dem Arbeitsmarkt führt;

- die vorgesehene Finanzierung zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen führen kann;

- der bezahlte Mutterschaftsurlaub nur auf die unselbstständig erwerbstätigen Frauen beschränkt ist.

Begründung

Das vorgeschlagene Modell der OR-Lösung bzw. der Finanzierung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs durch den Arbeitgeber ist aus wirtschaftlichen, sozialen und familienpolitischen Gründen abzulehnen. Bei der Mutterschaftsversicherung handelt es sich um ein gesellschaftspolitisches Anliegen und nicht um ein arbeitsrechtliches Problem, weshalb der Lösungsansatz über das OR zwangsläufig mit konzeptionellen Mängeln behaftet ist.

Mit der vorgeschlagenen OR-Revision betreffend den bezahlten Mutterschaftsurlaub wird im Ergebnis dem heute allgemein anerkannten politischen und wirtschaftlichen Ziel, die Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, entgegen gewirkt, da dadurch den in den Genuss eines Mutterschaftsurlaubes kommenden Frauen die Teilnahme am Arbeitsmarkt erschwert wird. Die vorgesehene Finanzierung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs führt nämlich realistischerweise dazu, dass das Risiko des Mutterschaftsurlaubs vom Arbeitgeber auf die Arbeitnehmerin abgewälzt wird. Dies kann sich darin manifestieren, dass Frauen, die in den Genuss eines Mutterschaftsurlaubes kommen, bei der Anstellung diskriminiert werden oder dass in Betrieben mit grossem Frauenanteil (z.B. Gastgewerbe, Hotellerie, Detailhandel, etc.) die Löhne gesenkt werden. Das Gleichgestellungsgesetz vermag entgegen der im Begleitbericht er-