Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten

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4. Gesicherte Finanzierung der Gesamtkosten von ca. Fr. 500 Mio. pro Jahr: Die EO verfügt zurzeit über Reserven von ca. Fr. 3,5 Milliarden und erzielt jährlich Überschüsse von ca. Fr. 200 Mio., welche aufgrund der Armeereform und des Wirtschaftswachstums noch steigen werden. Die langfristig zu erwartende notwendige Erhöhung der Lohnabzüge von 0,3 % auf 0,4 % scheint uns für die Finanzierung des Mutterschaftsurlaubes verkraftbar.

5. Die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung durch die EO stimmt mit dem EO-Konzept überein, geht es doch auch dabei - allerdings in einem weiteren Sinne - um einen Dienst an der Gesellschaft.

6. Kein sachfremdes Bonussystem.

7. Dem Bedarf der Wirtschaft nach flexiblen und mobilen Arbeitskräften wird besser entsprochen.

Nachdem sich unter den Mitunterzeichnenden Vertreter sämtlicher vier Bundesratsparteien finden, dürfte die politische Akzeptanz der Initiative Triponez hoch sein und diese dementprechend zügig umgesetzt werden können. Deshalb sowie aufgrund der vorstehend genannten Vorzüge schlagen wir vor, trotz der erst 1999 an der Urne gescheiterten Versicherungslösung für den Mutterschaftsurlaub die Umsetzung der Initiative Triponez beschleunigt an die Hand zu nehmen und dementsprechend von der geplanten OR-Revision abzusehen. Abgesehen davon, dass 1999 an der Urne nicht über die vorteilhafte EO-Lösung zu befinden war und damit eine Missachtung des Willens des Stimmvolkes nicht zu befürchten steht, setzt nämlich die geplante OR-Revision

- neben den genannten Nachteilen - auch noch falsche politische Signale, weil damit der notwendigen zügigen Einführung einer Mutterschaftsversicherung (Art. 116 BV) der dringliche Charakter zumindest teilweise abhanden kommen könnte. Den neulichen Ausführungen, dass die OR-Revision nunmehr als Übergangslösung unter Dach zu bringen sei, können wir uns daher ebenfalls nicht anschliessen. Hinzu kommt, dass abgesehen von der allgemeinen Verwirrung, welche ein solches Vorgehen zu stiften droht, uns das Schweizerische Obligationenrecht von 1911 als grundlegender Erlass der schweizerischen Rechtsordnung für eine solche Übergangslösung ungeeignet erscheint.

Zusammenfassend spricht sich der Kanton Luzern für einen Verzicht auf die geplante OR-Revision zugunsten eines beschleunigten Vorgehens im Sinne der Initiative Triponez aus.

NE: Nous tenons tout d'abord à vous faire part de la satisfaction du Conseil d'Etat de constater que le Conseil fédéral émette des propositions concernant la question très importante et urgente du congé maternité. Le canton de Neuchâtel avait déjà en 1999 plébiscité, en votation populaire, une assurance-maternité au niveau national. Le thème est encore aujourd'hui particulièrement d'actualité dans notre canton puisqu'une initiative populaire cantonale en faveur d'une assurance maternité a été déposée.

Bien que le Conseil d'Etat privilégie I'émergence d'une solution nationale et que le projet soumis à consultation constitue une telle voie, la solution préconisée d'une introduction d'un congé maternité dans le code des obligations n'est, de l’avis de notre gouvernement, pas satisfaisante et ce, quelle que soit la variante présentée.

Le projet tel que proposé avec ses deux variantes nous amène à formuler différentes remarques, tant sur les plans du financement, des incidences sur le