Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten

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Toutefois, si cette initiative lui parait intéressante pour les motifs évoqués ci-dessus, le Gouvernement tient à relever qu'elle ne règle pas la question des femmes sans activité lucrative. Or, ces dernières se trouvent parfois dans des situations financières précaires durant la période de la maternité. C'est pourquoi, le Gouvernement jurassien estime qu'une réglementation en matière de protection de la maternité doit aussi tenir compte de cette catégorie de femmes.

LU: Grundsätzlich begrüssen wir die Bemühungen des Bundesrates, dem seit 1945 bestehenden Verfassungsauftrag nachzukommen und einen bezahlten Mutterschaftsurlaub einzuführen. Auch mit Blick auf die Europäische Union, welche seit 1994 einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen kennt, sollte die Schweiz damit nicht länger zuwarten.

Nachdem eine Versicherungslösung 1999 zum dritten Mal vom schweizerischen Stimmvolk verworfen worden war, wird nun der Vorschlag für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub unterbreitet, welcher ausschliesslich durch die Arbeitgeber zu finanzieren wäre. Diese Lösung halten wir aus folgenden, teils auch im Bericht genannten Gründen für problematisch:

1. Die Finanzierung des Mutterschaftsurlaubes durch die Arbeitgeber führt zur Verteuerung der weiblichen Arbeitskraft und birgt daher das Potenzial einer indirekten Diskriminierung.

2. Betriebe, welche eine verhältnismässig hohe Anzahl von Frauen im gebärfähigen Alter beschäftigen, werden benachteiligt.

3. Kleine und mittlere Unternehmen werden tendenziell stärker betroffen als Grossunternehmungen und daher diesen gegenüber benachteiligt.

4. Die Abhängigkeit des Mutterschaftsurlaubes vom Dienstalter (Variante 1 des Entwurfs) ist in dieser Ausgestaltung als Bonussystem nicht sachgerecht und setzt den zu verwerfenden Anreiz, Kinder möglichst spät zu bekommen. Zudem widerspricht diese Regelung dem Erfordernis der Mobilität, welche die moderne Arbeitswelt heute prägt.

Es sollte vermieden werden, dass der bezahlte Mutterschaftsurlaub um den Preis der Diskriminierung der weiblichen Arbeitskraft, der Schaffung von neuen und stossenden Ungleichheiten im Wettbewerb sowie des Setzens falscher Anreize erkauft wird.

Praktisch gleichzeitig mit der Eröffnung des vorliegenden Vernehmlassungsverfahrens wurde die von 108 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnete parlamentarische Initiative Triponez eingereicht, welche für sämtliche erwerbstätigen Frauen einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub verlangt. Dieser Vorschlag hat gegenüber der vorliegend zu beurteilenden OR-Lösung folgende Vorzüge:

1. Keine Diskriminierung von Frauen im gebärfähigen Alter auf dem Arbeitsmarkt durch firmenübergreifenden Lastenausgleich aufgrund der Versicherungslösung.

2. Keine Benachteiligung einzelner Branchen oder von KMU's durch firmenübergreifenden Lastenausgleich aufgrund der Versicherungslösung.

3. Einheitlicher und europakompatibler Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen.