Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten
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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse
3.03 SPS Wir teilen ihre Ausführungen in der Botschaft zur geldpolitischen Bedeutung von
Mindestreserven bzw. Liquiditätsvorschriften, wonach Mindestreserven als „aktives“ Instrument zur Steuerung der Kredittätigkeit nicht nötig sind, jedoch geeignet sind, die Zinsvolatilität zu verringern und die Sicherheit des Bankensystems zu gewährleisten (Bewältigung von unvorhergesehenen Liquiditätsabflüssen, Reserve für und Prävention gegen Rückzüge infolge Vertrauensverlusten).
Deshalb ist es sinnvoll, nur die Grundüberlegungen im Gesetz festzuhalten und die Ausführung – in Absprache mit den für die Bankenaufsicht zuständigen Behörden – auf Verordnungsstufe zu regeln. Allerdings ist im Gesetz eine Differenzierung vorzusehen: 4% für die Bestände der Banken sind richtig; hingegen muss für die Zuwächse die Möglichkeit geschaffen werden, unter bestimmten Umständen (zur Erreichung eines bestimmen Zieles) die Mindestreserven zu erhöhen. Wir bitten den Bundesrat, in der Botschaft einen entsprechenden Vorschlag zu formulieren.
3.04 SVP Die SVP ist grundsätzlich mit der Einführung von Mindestreserven einverstanden. Die
Mindestreservepflicht soll eine stabile Nachfrage nach Notenbankgeld sicherstellen und Zinssatzschwankungen vermindern helfen. Die SVP befürwortet die gesetzliche genaue Bestimmung der Mindestreserven (Münzen, Banknoten und Giroguthaben bei der SNB).
Der Vorschlag, dass die kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht im Gesetz definiert werden (Art. 17 Abs. 2) sondern in der Verordnung genau umschrieben werden, ist zu ändern. Ob unter "kurzfristigen Verbindlichkeiten" (siehe Bericht S. 124) Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von 3 Monaten oder 2 Jahren verstanden werden, ob die Restlaufzeit oder die Ursprungslaufzeit berücksichtigt wird etc. ist von entscheidender Bedeutung. Die SVP setzt sich deshalb für eine klare Definition in Art. 17 Abs. 2 ein. Da sich die bisherige Regelung der Kassenliquiditätsvorschrift bewährt hat, soll die neue Regelung über Mindestreserven keine Verschärfung herbeiführen. Nebst der wichtigen Zielsetzung der Mindestreservepflicht (stabile Nachfrage nach Notenbankgeld, Verminderung Zinssatz-
schwankungen) braucht der Schweizer Finanzplatz optimale Rahmenbedingungen, um international konkurrenzfähig zu sein.
3.05 PLS Nous approuvons le principe de la constitution de réserves minimales telle que proposée
dans le projet soumis à consultation. Les règles contenues à l’article 17 nous paraissent
suffisantes. Le reste peut parfaitement être réglé au niveau de l’ordonnance.
3.06 Grüne Die Art und Weise, wie die SNB ihre Reserven hält, ist verteilungsrelevant. Bildet sie
Währungsreserven aus Rückstellungen gemäss Art. 27 E-NBG, so beeinflusst dies die Höhe des Bilanzgewinns, der an Bund und Kantone ausgeschüttet werden muss. Schüttet die SNB weniger Reserven aus, schwindet diese Einnahmequelle von Bund und Kantonen. Die Gebietskörperschaften müssen ihre Einnahmen nun aus anderen Quellen – sprich über Steuern – schöpfen (vgl. dazu auch die Bemerkungen zu Art. 27 E-NBG). Gemäss dem
Expertenbericht dienen diese Währungsreserven insbesondere dem Finanzplatz
Schweiz, indem sie dessen „Krisenresistenz“ stärkt (S. 24). In ihrer Eigenschaft als „Lender of last resort“ ist die SNB eine Art Versicherung, die mittels ausserordentlichen Massnahmen Systemkrisen verhindern kann. Diese Leistungen der SNB kosten die Finanzinstitute jedoch nicht mehr als die übrigen SteuerzahlerInnen. Damit wird hier wird gegen das Verursacherprinzip verstossen. Neben der aus dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit problematischen Finanzierung der „Versicherungsprämien“ des Finanzplatzes durch die öffentliche Hand, werden dadurch auch falsche Preissignale gesetzt: Der Finanzsek-
tor wird dadurch subventioniert.
Dieser Verzerrung der relativen Preise kann durch die Einführung von Mindestreserven entgegengewirkt werden. Indem die Finanzinstitute unverzinsliche Reserven bei der SNB halten müssen, tragen sie den Leistungen der SNB für den Schweizer Finanzplatz Rechnung. Damit die SNB diese Mindestreserven von den Finanzinstituten jedoch einfor-
dert, sollte die Regelung im Nationalbankgesetz verbindlicher sein.
4.01 economie- Wir befürworten die Ablösung der heutigen Mindestreservevorschriften, indem einer-
suisse seits auf den aktiven Einsatz dieses Instruments zur Steuerung des Geldschöpfungsprozesses verzichtet wird und anderseits die Vorschriften des Bankengesetzes über die Kassaliquidität in das neue NBG übergeführt werden. Die hierfür gelieferte Begründung ist überzeugend.