Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/23: Totalrevision der Tabakverordnung · 40 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

Totalrevision Tabakverordnung

insbesondere in Restaurants. ASN möchte die Regelungen der WHO-Tabakrahmenkonvention betreffend dem Schutz vor Passivrauchen übernehmen.

Jugendschutz

6 Kantone (AI, BE, BS, LU, NE, VS), EKJ, CRIAD, KKBS, PJ, FRP und LCH verlangen zusätzliche Massnahmen, um Jugendliche vom Rauchen abzuhalten. LU verlangt, den Jugendschutz für alle Suchtmittel zu koordinieren. BS und LCH betonen die Wichtigkeit, Eltern bei der Tabakprävention für Jugendliche mit einzubeziehen.

7 Kantone (AR, LU, NE, SH, SZ, VS, ZH), 2 Kommissionen (EKA, EKJ), PM, CISC, FRC, 4 Jugend- und Lehrerorganisationen (LCH, PJ, SAJV, ZHMBA) sowie 8 Gesundheitsorganisationen (CIPRET FR, CRIAD, GFS, SANTE, SFA, SGP, SKS, SGGPsy, ZHSUP) fordern ein Verkaufs- und Abgabeverbot an Jugendliche. Laut GR und VS würde das Strafgesetzbuch die Abgabe schädlicher Substanzen (inkl. Tabak) an unter 16-jährige Jugendliche bereits verbieten; das Verbot müsste nur konsequent umgesetzt werden. FRC sieht einen Widerspruch darin, dass die Gratisabgabe an unter 18-jährige Jugendliche verboten ist, nicht aber der Verkauf. KKBS fordert eine Kohärenz der Alterslimiten für Alcopops, Tabak- und gegebenenfalls, falls sie legalisiert würden, Cannabisprodukte.

GFS schlägt vor für einen effektiven Jugendschutz öffentlich zugängliche Automaten zu verbieten. TI verlangt, keine neuen Zigarettenautomaten mehr zuzulassen.

Werbeeinschränkungen

12 Kantone (AR, BE, BS, GE, LU, NE, SG, SH, SZ, TI, VS, ZH), 4 eidg. Kommissionen (EKA, EKDF, EKJ, EKTP), 3 Parteien (AdG, GPS, SP), PJ, FRC, und 11 Gesundheitsorganisationen (BEG, CIPRET FR, CIPRET VD, CRIAD, GFS, IMSP, KLS, SFA, SGGPsy, SGPG, VSD) fordern Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte. AR, BE und SH wünschen, dass der Bund die Tabakwerbeeinschränkungen national löst. 4 Kantone (LU, SZ, TI, VS), EKJ und SGGPsy verlangen ein totales Werbeverbot. AR, BE, SH und die AdG empfehlen ein Werbeverbot analog der Europäischen Union, 3 Kantone (GE, SH, VS) und die GPS analog der WHO-Tabakrahmenkonvention. TI möchte die Werbung auf dem öffentlichen Grund verbieten, wie dies der Kanton Genf gemacht hat. VS wünscht ein Tabakwerbeverbot für alle Veranstaltungen. OLYMP hat ihre Mitgliederverbände aufgefordert auf Tabakwerbung zu Verzichten. FRC bemerkt, dass die Schweiz ohne Werbeverbot zur Werbeinsel in Europa zu werden droht.

VSIG stellt sich gegen ein Werbeverbot für Tabakprodukte, vielmehr müsste ein Dialog zwischen allen Partnern stattfinden. FSG kritisiert hingegen die Selbstbeschränkung der Tabakindustrie; diese funktioniere nicht, die Verwaltung müsse Einschränkungen rigoros durchsetzen.

Neue gesetzliche Grundlage

EKDF, FRC und LLCH bedauern, dass die Verordnung einige Bereiche nicht regeln kann, weil die gesetzliche Grundlage dies nicht zulasse. 7 Kantone (BE, BS, LU, SG, SZ, VS, ZH), 3 eidg. Kommissionen (EKA, EKDF, EKJ), die SP, LCH, SAJV, FRC und 5 Gesundheitsorganisationen (CIPRET FR, SGGPsy, SGP, SAMW, ZHSUP) verlangen eine Revision des Lebensmittelgesetzes, damit griffigere Bestimmungen erlassen werden können.

9 Kantone (AI, AR, GE, LU, SG, SH, TI, VS, ZG), EKDF, EKJ, EKTP, VKCS, 2 Jugendorganisationen (PJ, SAJV), SKS und 8 Gesundheitsorganisationen (BEG, CIPRET FR, CRIAD, GFS, KLS, LLAG, LLLU, SFA) fordern die Schaffung eines Tabakgesetzes, einerseits um griffigere Bestimmungen zum Schutz vor dem Passivrauchen und Werbeeinschränkungen