Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/13: Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) · 486 Seiten
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SFA: Keine Beanstandung. Die SFA schliesst sich der im Bericht zum Vorentwurf
geäusserten Ansicht an, wonach ein gesetzliches Vorkaufsrecht in der Praxis zu Schwierigkeiten in der Handhabung führen könnte und kein begründetes Interesse der Raumrechtsberechtigten nachzuweisen ist.
VIV: Ausdrücklich begrüsst wird der Verzicht auf die Einräumung eines Vorkaufs-
rechts für den Raumberechtigten. Wie beim Vorkaufsrecht für Mieter, würde sich der VIV solchem Ansinnen jederzeit vehementestens entgegenstemmen.
Übrige Teilnehmer / Autres Participants / Altri Partecipanti
SbBG: Wir begrüssen die Möglichkeit, dass vertragliche Vorkaufsrechte unter den
Parteien vereinbart werden können. Damit wird die nötige Flexibilität in der Vertragsgestaltung erhalten, ohne zwingende Vorschriften zu erlassen.
SVW: Die Frage des Vorkaufsrechtes sehen wir differenzierter. Sicher gerechtfertigt
ist der Ausschluss des Vorkaufsrechtes der Raumnehmer beim Verkauf der Baute. Hingegen sehen wir durchaus eine gewisse Rechtfertigung eines Vorkaufsrechtes des Raumgebers beim Verkauf eines Raumrechtes, damit der Gebäudeeigentümer ein Mittel zur Werterhaltung des Gesamtgebäudes in der Hand hat.
Ebenso müsste wohl ein Vorkaufsrecht des Mieters vorgesehen werden, wenn die von ihm gemietete Wohnung in ein Raumrecht umgewandelt wird. Mit dem Inkrafttreten des Mietrechts müsste wohl auch die Kündigung, mit welcher der Mieter zum Erwerb eines Raumrechts an der gemieteten Wohnung veranlasst werden soll, als missbräuchlich im Sinne von Art. 271a Abs. 1 Buchst. c OR betrachtet werden.
Ganz allgemein ist darauf zu achten, dass das Raumrecht nicht zur Umgehung des zwingenden Mietrechts missbraucht werden kann.
Artikel 782
Kantone / Cantons / Cantoni
TI: Il Consiglio di Stato esprime preavviso favorevole alla proposta di modifica degli
art. 782-792 concernenti la soppressione della rendita fondiaria.
Organisationen / Organisations / Organizzazioni
SBV: Der Aufhebung der Gült kann auf Grund der geringen Bedeutung zugestimmt
werden.
Artikel 784
Kantone / Cantons / Cantoni
NE: Nous sommes favorables au renforcement de l'effet de publicité du registre fon-
cier, même si la charge foncière est très peu pratiquée dans le canton de Neuchâtel.
SG: Wir lehnen diese neue Norm ab und bevorzugen - wie auch betreffend Art. 836
- die geltende Regelung.