Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
Vorlage 2 B Projet 2 B
Generelle Bemerkungen Managed Care Remarques en général managed-care
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Das System Managed Care wird grundsätzlich begrüsst. AI AR GE
GR OW LU SG SH SZ UR COSAMA Die Standeskommission ist gegenüber der vorgeschlagenen Regelung zu den Managed AI BE GL Care-Modellen eher skeptisch. Die Auflagen an die integrierten Versorgungsnetze sind GR SH SO so restriktiv gehalten, dass zu befürchten ist, dass entweder keine solchen Netze UR entstehen oder dass die Versicherten diese Versicherungsform nicht wählen. GDK Die fehlende Verpflichtung der Versicherer, solche Netze anzubieten, ist ein BE GL Hinderungsfaktor für deren Verbreitung. GDK
SPS Falls überdies die Einführung des Vertragszwangs scheitern sollte, dürften die BE GL UR Bestimmungen ohne Wirkung bleiben. Wir setzen sehr viel Hoffnung in die SO GDK kosteneindämmenden Effekte von Managed Care-Modellen. In dieser Form ist der GPS SPS Ansatz allerdings im Vornherein zum Scheitern verurteilt. Daher muss die Vorlage in
jener zur Vertragsfreiheit integriert und der Umfang der Finanzierungsverantwortung
klar umschrieben werden.
Die vorgeschlagene Regelung zu den Managed Care Modellen ist nicht geeignet, die BS
weitere Verbreitung von Netzwerken zu fördern. Eine der wichtigsten Voraussetzungen
für das Ausschöpfen des Potentials von Managed Care Modellen bildet die
Verbesserung des Risikoausgleichs. Ohne wirksameren Risikoausgleich bleibt es für
Versicherer weit attraktiver, sich auf Massnahmen zur Risikoselektion zu konzentrieren,
statt sich vermehrt der Optimierung des Diagnose- und Behandlungsprozesse
zuzuwenden. Die Verbesserung des Risikoausgleichs ist nicht nur, aber besonders für
die Managed Care Modelle von essentieller Bedeutung.
Das Sparpotential von Versorgungsnetzen liegt zu einem wesentlichen Teil in der
Optimierung von Behandlungsketten und -Prozessen von chronisch Kranken, d.h. von
sog. schlechten Risiken. So können z. B. Doppel- und Mehrfachuntersuchungen
vermieden oder, mittels guter Organisation der ambulanten Nachsorge,
Spitalaufenthafte verkürzt werden. Die Erarbeitung und Realisation entsprechender
Prozessinnovationen ist aber mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand
verbunden. Aufgrund der (inskünftig dual-fixen) Aufteilung der Spitalfinanzierung
zwischen Versicherern und Kantonen wirken sich entsprechende Massnahmen, nicht
nur bei den Versicherern, sondern, soweit es um stationäre Behandlungen geht, bisher
zu weit über 50 % bei den Spitalbetreibern, resp. -finanzierern aus. Um den Managed
Care Modellen eine faire Chance zu geben, muss diese Anreizverzerrung korrigiert
werden. Dies kann z.B. dadurch erfolgen, dass an die Entwicklungskosten
entsprechender Prozessinnovationen gezielte Beiträge geleistet werden. Hier könnte
u.E. mit relativ bescheidenen Mitteln eine grosse Wirkung erzielt werden. Bezüglich der
Finanzierung müsste eine angemessene Aufteilung zwischen Bund und Kantonen ver-
einbart werden.
In der vorgelegten Form sind die Vorschläge zum Thema Managed Care u.E. zum
Scheitern verurteilt. Daher muss diese Vorlage gründlich überarbeitet und mit Vorteil in
diejenige zur Vertragsfreiheit integriert werden.
Tout comme le Conseil Fédéral, nous sommes d'avis qu'il est indispensable de pro- FR
mouvoir des formes particulières d'assurances en vue de mieux maîtriser les coûts et
d'accroître l'efficience des soins, tout en maintenant leur haut niveau de qualité. Nous
fondons de grands espoirs sur les systèmes de managed care dans cette optique. Dès