Rapport sur les résultats
Consultation 2004/16: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 2 · 203 pages
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
der Hauptziele beim Erlass des KVG war die Stärkung der Solidarität unter den
Versicherten durch Schaffung des Versicherungsobligatoriums und Aufhebung der
Prämienunterschiede nach Eintrittsalter und nach Geschlecht. Man muss sich bewusst
sein, dass mit den „Managed-Care-Modellen“ dieser Solidaritätsgedanke unter
Umständen wieder in Frage gestellt wird, indem isolierte, auf vertraglicher Grundlage
beruhende Versicherungsgemeinschaften ermöglicht werden, die den Ausschluss
schlechter Versicherungsrisiken zulassen.
Im Bereich der Managed Care Modelle stellt sich die Frage: Sind Anreize geschaffen CVP worden, die es für die Krankenversicherer und Leistungserbringer attraktiv machen,
integrierte Versorgungsnetze im Sinne des Bundesrates zu entwickeln und zu
betreiben?
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Anreize integrierte Versorgungs-
netze zu bilden und zu betreiben geringer sind als die Hindernisse, die nach wie vor
aufgrund des ungenügenden Risikoausgleichs und der Spitalfinanzierung bestehen. Wir
schlagen daher vor:
1. Erhöhung der Wirksamkeit des Risikoausgleichs, um dadurch die Kosten der
Risikoselektion für die Versicherer zu erhöhen und somit Anreize zu schaffen, in
die Optimierung des Diagnose- und Behandlungsprozesses zu investieren.
2. Erhöhung der Attraktivität der Versorgungsnetze für Versicherte und für Leis-
tungserbringer, indem folgende Möglichkeit geschaffen wird; Massnahmen der
Gesundheitsförderung und Prävention sowie komplementärmedizinische
Leistungen werden ausschliesslich zulasten der OKP übernommen, wenn die
Versicherten in einem Netzwerk versichert sind.
Medikamente:
Der Bereich der Medikamente und der medizinischen Implantate (z.B. Hüft- und Knie-
gelenke) macht 20 Prozent des Kostenblocks aus. Wir unterstützen den Vorschlag des
Bundesrates zur Förderung der Substitution teurer durch kostengünstigere Arzneimittel
(namentlich Generika). Um die Substitution zu fördern, keineswegs aber
vorzuschreiben, ist z.B. die Überlegung einer Begründungspflicht bei Verzicht auf
Generikasubstitution einzuführen. Für die CVP stellt sich die Frage, ob die
Bestimmungen für eine kostendämmende Wirkung ausreichend sind. Die CVP fordert
den Bundesrat folglich auf, in diesem Bereich weitere Massnahmen zur
Kostendämmung vorzuschlagen.
Erhöhung der Wirksamkeit des Risikoausgleichs, um dadurch die Kosten der CVP EVP Risikoselektion für die Versicherer zu erhöhen und somit Anreize zu schaffen, in die economie-Optimierung des Diagnose- und Behandlungsprozesses zu investieren. suisse
HMO Gesundheitsplan medswiss.net VSAO ÖKK Pro Senectute Der Förderung von besonderen Versicherungsformen misst die EVP hohe Priorität zu. EVP Wir tun dies im Wissen, dass Prämien und Kostenbeteiligungen für manche Menschen
zur Zeit eine hohe finanzielle Belastung darstellen, insbesondere für chronisch kranke
Menschen und für Familien. Die bisherigen Studien legen nahe, dass integrierte
Versorgungsnetze mit Budgetverantwortung geeignet sind, Kosten einzusparen ohne
Qualitätseinbusse in der medizinischen Betreuung. Wir unterstützen deshalb
grundsätzlich die gesetzgeberische Förderung von solchen Managed Care Modellen.
Ausserdem ist auch für die EVP die Freiwilligkeit von grosser Bedeutung. Wir unter-
stützen den Bundesrat bei seiner Absicht, weder bei der Versicherungsform noch bei
der Substitution von Medikamenten durch Generika Zwang auszuüben.
Die in der Gesetzesvorlage enthaltenen Anreize für integrierte Versorgungsnetze
erscheinen uns ungenügend. Wir schlagen deshalb vor, den integrierten Versorgungs-
netzen gemäss Art. 41c die Möglichkeit zu geben, einen reduzierten Selbstbehalt
festzulegen. Das müsste in Art. 64 geregelt werden.