Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

explizit geförderte Managed Care Systeme würden sich mit Bestimmtheit negativ auf die Versorgungsqualität auswirken.

Der VLSS möchte darauf verzichten, die im Nachbarland Deutschland durch Budgetrestriktionen auf allen Ebenen verursachten, teilweise grotesken Entwicklungen,

welche mit Qualitätsabbau und Engpässen in der Versorgung verbunden sind, in die Schweiz importieren zu müssen.

Wenn der Zugang zum Netzwerk für den Versicherten über eine Prämienreduktion erfolgt, birgt dies die Gefahr, dass nur gute Risiken, ähnlich wie dies bei den HMO-Modellen geschieht, in die Netzwerke eintreten. Damit würden gerade die

kostenträchtigsten Patientinnen und Patienten (insbesondere die Chronischkranken) noch mehr benachteiligt. Die Attraktivität von Netzwerken müsste deshalb nicht über Prämienreduktionen, sondern über zusätzliche Kostenbeteiligungsreduktionen für die Teilnehmenden belohnt werden.

Wir gehen davon aus, dass Managed Care-Versorgungsmodelle positive Effekte bieten VSAO können, sofern die Rahmenbedingungen und Anreize entsprechend gesetzt werden. Potential sehen wir in folgenden Bereichen:

- Qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung, insbesondere verbesserte Betreuung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten;

- Effizienzsteigerung durch ein umfassendes und langfristig ausgerichtetes Behandlungsmanagement, eingespielte Abläufe und Entlastung von nicht ärztlichen Tätigkeiten;

- Kostengünstige Versorgung dank Effizienzsteigerung und gemeinsamer Investitionen.

Die in der Vorlage vorgesehene Budgetverantwortung ist keineswegs zwingend erforderlich, um die Vorteile des Managed Care-Versorgungsmodells zu realisieren, im Gegenteil. Die Verknüpfung von Managed Care-Versorgungsmodellen mit

Budgetverantwortung birgt die Gefahr, dass infolge überdurchschnittlich kosten-

intensiver, aber medizinisch sinnvoller Behandlungen das Netzwerk finanziell unter Druck gerät und eine nicht beabsichtigte verdeckte Rationierung stattfindet mit einer Beeinträchtigung der medizinischen Behandlungsqualität für das ganze

Versichertenkollektiv. Dieser systembedingte Zwang zur "Leistungsvermeidung", der in analogen Versorgungsmodellen in unseren Nachbarländern sowie in den Vereinigten Staaten exemplarisch zu beobachten war und ist, steht dem Willen zur Förderung von Managed Care-Versorgungsmodellen klar entgegen, da Netzwerke dadurch

unweigerlich in den Ruf geraten, eine qualitativ minderwertige Behandlung anzubieten. Weiter setzt die Finanzierung über Capitationzahlungen voraus, dass pro Versicherer und Netzwerk eine ausreichend grosse Versichertenbasis existiert, was auch unter optimalen Bedingungen aufgrund der Grösse der Versicherer und der

Versichertenpopulation im Schweizer Gesundheitswesen nicht zu erreichen sein wird. Aus diesen Gründen lehnen wir die vorgeschlagene Verankerung der Budget-

verantwortung für alle Managed Care-VersorgungsmodeIle ab. Die Form der Vergütung der erbrachten Leistungen ist zwischen Versicherer und Netzwerk individuell zu

vereinbaren, eine vollumfängliche Leistungsvergütung nach Einzelleistungstarif muss auch für Managed Care-Versorgungsmodelle möglich bleiben. Wir gehen mit dem Bundesrat einig, dass die Grundlage zur nachhaltigen Förderung von Managed Care die Freiwilligkeit aller Beteiligten (Versicherte, Leistungserbringer und Versicherer) an dieser Versorgungsform ist. Ergänzend zu dieser Freiwilligkeit muss jedoch auch sichergestellt sein, dass zwischen den Beteiligten kein Ungleichgewicht herrscht. Die Vorlage weist in dieser Hinsicht schwerwiegende Mängel auf, da die Versicherer im Vergleich zu den Versicherten sowie den Leistungserbringern eine allzu potente

Position erhalten. So steht es den Versicherern bspw. frei, ob sie Managed Care-Modelle anbieten oder nicht, selbst wenn Netzwerke in ihrem Tätigkeitsgebiet existieren würden. Weiter erachten wir das Ziel, Managed Care durch Erlass geeigneter Rahmenbedingungen zu fördern, mit der Vorlage als nur ungenügend erreicht: Es müsste sicher gestellt werden, dass nicht nur "gute Risiken" diese Versorgungsform wählen, sondern insbesondere Langzeitpatientinnen und - patienten. Dies wird jedoch nicht durch die Gewährung von reduzierten Prämien oder Rückerstattungen am Ende der Versicherungsperiode erreicht, sondern durch eine Herabsetzung oder gänzlichen Erlass der Kostenbeteiligung. Wir schlagen vor, dass nur diejenigen Versicherer eine