Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
Care Modelle zeigen ja gerade bei kranken Versicherten, die eine längerdauernde und komplexere medizinische Behandlung beanspruchen müssen, finanzielle
Auswirkungen.
Wir regen an, die Kantone inskünftig in die Finanzierung von Managed Care Systemen mit Budgetverantwortung einzubinden. Denn bekannterweise könnten Kostenvorteile in Zukunft vor allem im stationären Sektor erzielt werden, was nicht zuletzt auch den Kantonen zugute kommt.
Zum Thema Managed Care schlägt die ÖKK Basel folgende weitergehende Änderungen vor:
Die Kantone sollen bis zur Einführung der monistischen Spitalfinanzierung einen
Mindestbetrag an die Koordinationsaufgaben für Versicherte in integrierten Ver-
sorgungsnetzen leisten und so einen Teil der Einsparungen bei den Spitalsubventionen, welche die integrierten Versorgungsnetze für sie erzielen, an die Netze weiter geben. Unser Vorschlag stellt eine Minimalverpflichtung der Kantone dar. Die Kantone können somit sicherstellen, dass weiterhin der Nettoeffekt für sie bzw. die Steuerzahlenden positiv ist – sofern sie auch die stationären Kapazitäten anpassen.
Vorschlag:¨
Ergänzung Artikel 49 mit folgendem neuen Absatz 1bis (geltendes Recht) respektive 3bis (Spitalfinanzierungsvorlage):
Bei stationären Leistungen für Versicherte in besonderen Versicherungsformen gemäss Art. 41c richten die Kantone anteilsmässig einen Betrag an das integrierte
Versorgungsnetz aus.
Dieser Betrag orientiert sich an den Einsparungen, welche durch die Steuerung im Versorgungsnetz auch für den Kanton erzielt werden konnte
Der Bundesrat legt die Einzelheiten fest.
Achtung: ev. Übergangsbestimmungen anpassen.
santésuisse stimmt mit dem Bundesrat überein, was die Förderung von Managed-Care santéals ein Mittel für mehr Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungen im suisse Gesundheitswesen betrifft und hält es grundsätzlich für richtig, die gesetzlichen
Grundlagen zur Entwicklung der integrierten Versorgung im Rahmen von Netzwerken zu schaffen. Die heutige Gesetzgebung enthält mit den Bestimmungen über die
besonderen Versicherungsmodelle bereits wichtige Ansätze dazu. Die weitere
Entwicklung dieser Modelle hängt aber weniger von der Erwähnung der Netzwerke und ihrer Definition im Gesetz ab als von der Aufhebung des Vertragszwangs. Denn so lange sämtliche zugelassenen Leistungserbringer Anrecht auf Abgeltung ihrer
Leistungen zu garantierten Tarifen haben, besteht für sie - ausser idealistischen
Motiven - kein Grund, in Netzwerken mit Budgetverantwortung und speziellen
Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualität mitzumachen.
santésuisse ist zwar damit einverstanden, die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung von Managed-Care zu schaffen, warnt aber davor, zu enge Vorgaben zu machen und die Entwicklung in bestimmte Bahnen lenken zu wollen. Für santésuisse ist vielmehr wichtig, dass die Versicherten und die Versicherer die freie Wahl zwischen Netzwerken und konventioneller Versorgung haben, und die die
Vertragspartner den nötigen Spielraum erhalten, um aus der Erfahrung zu lernen und die Modelle laufend zu optimieren. Die wichtigsten Punkte der Zusammenarbeit
zwischen Versicherern und Leistungserbringern einerseits (Vergütungsformen,
Budgetverantwortung, Qualitätssicherung) und zwischen Versicherern und Versicherten andererseits (Ein- und Austrittsmodalitäten, finanzielle Anreize) sind vertraglich und nicht gesetzlich zu regeln. Die Vernehmlassungsvorlage stimmt grundsätzlich mit der von santésuisse vertretenen Stossrichtung überein. Positiv hervorzuheben ist, dass sowohl auf den Zwang für die Krankenversicherer, Modelle anzubieten, wie auf den Zwang für die Versicherten, solchen Modellen beizutreten verzichtet wird und auch die Leistungserbringer zu keiner Zusammenarbeit in Netzwerken verpflichtet werden.
Stattdessen sollen vermehrt Anreize für den Beitritt geschaffen werden. Mit der Vorlage zur Aufhebung des Vertragszwangs im ersten Gesetzgebungspaket ist die wichtigste Voraussetzung für diesen Weg bereits in die Wege geleitet worden.
Zum Thema Managed Care schlägt santésuisse folgende weitergehende Änderungen vor:
Aktuelle Studien belegen, dass Generika bei der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz