Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 161Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

qu'une disparité régionale aura pour conséquence une inégalité de traitement ou d'accès à de tels systèmes pour les assurés, respectivement pour les familles. Les régions urbaines seront bien plus en mesure d'offrir de tels services, comme c'est d'ailleurs le cas pour les HM0 et les PPO, que les régions rurales. Cette inégalité a aussi des effets sur le budget familial, puisque le libre choix - bien qu'il soit en théorie garanti - n'est pas réel. Nous demandons qu'une attention particulière soit vouée à ce potentiel discriminatoire, afin qu'il puisse être minimisé sinon éliminé.

Nous ne nous prononçons pas sur les mesures proposées dans le domaine des médicaments. Nous constatons cependant qu'elles sont très timides et que les familles ne comprennent pas l'écart de prix entre le médicament acheté en Suisse et le même acheté à qualité égale chez nos voisins. Cet écart, du à la politique des prix et à l'interdiction des importations parallèles dans ce domaine, ne peut plus se justifier. La réduction de cet écart contribuerait, tout comme une promotion plus conséquente des génériques, à la réduction des coûts pour les assurés

Die vorliegenden Teilrevisionen in der Krankenversicherung sind gesundheits- und SAG pharmakoökonomische gesehen komplex. Es wird hier die Frage aufgeworfen, ob der aufgebaute Reformdruck mit seiner zeitlichen Komponente, der auf das Scheitern der 2. KVG-Revision von anfangs Jahr zurückgeht, allenfalls problematisch sein könnte.

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, setzt sich die SAG dafür ein, dass politische Massnahmen im Gesundheitssystem vermehrt gesundheitsökonomisch auf die

Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit hinterfragt werden müssen.

Aus gesundheitsökonomischer Sicht muss die staatliche Steuerung generell in Frage gestellt werden. Zur Systemsteuerung sind allermindestens klare marktähnliche

Strukturen anzustreben. Ebenso ist als Steuerdimension die ökonomische Rationalität – wo möglich und sinnvoll – zu befolgen. Die Debatte sollte sich zum Beispiel nicht nur auf die zusätzlichen Kosten einer neuen Massnahme beschränken – vielmehr ist der zusätzliche Nutzen zu quantifizieren.

Inwiefern die vorstehend kurz und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dargelegten gesundheitsökonomischen Vorgaben in den Teilrevisionsbereichen 2A und 2B

berücksichtigt wurden, kann nicht abschliessend beurteilt werden.

Die gesundheitsökonomische Relevanz der Managed Care im Gesundheitssystem Schweiz ist zu wenig wissenschaftlich und ganzheitlich hinterfragt – und die „Wirksamkeit“ deshalb noch mit Fragezeichen zu versehen.

Es scheint üblich geworden zu sein, dass vorgängig von gesundheitspolitischen Weichenstellungen, Expertengutachten eingeholt werden. Es fällt auf, dass die Ex-

pertengruppe im Bereich der Managed Care, die unter der Leitung von Dr. iur. Markus Moser stand, eventuell eher zu stark rechtlich und gesundheitspolitisch geprägt war.

Es ist unbedingt zu verhindern, dass Reformen im Gesundheitssystem von rein politischen Sachzwängen diktiert werden. Der Rechtsetzung vorausgehen muss unbedingt vermehrt eine konzise gesundheitsökonomische Hinterfragung von vorgesehenen Massnahmen. Die Vernehmlassungsunterlagen lassen eine abschliessende

Beurteilung, ob diese Forderung bei den Paketen 2A und 2B genügend berücksichtigt wurde, nicht zu.

Das 2. Gesetzgebungspaket enthält im Bereich der Medikamente nur geringfügige und WEKO ungenügende Änderungen.

Aus Sicht der Wettbewerbskommission und im Einklang mit den Absichten des Bundesrates vom 25. Februar 2004 betreffend die Revision des KVG sind weitergehende Systemelemente zu prüfen, um die Effizienz auch im Medikamentenbereich zu steigern. Namentlich die folgenden Massnahmen sind einer eingehenden Prüfung zu

unterziehen:

- Abschaffung der leistungsabhängigen Abgeltung der Apotheker (LOA): Die Wettbewerbskommission verfügte zwar am 7. Juni 2000 die Abschaffung des Kartells über den Vertrieb von Arzneimitteln, allerdings setzte der Bundesrat auf 1. Januar 2001 das Abgeltungsmodell über die LOA in Kraft, das in eine staatliche Preis- und

Margenordnung mündete. Die LOA baut auf der in Art. 35 KLV festgelegten Bemessung des Vertriebsanteils von Arzneimitteln auf und fixiert den Anteil der Beratungsleistungen der Apotheker/innen. Die staatliche Bemessung des Vertriebsanteils, der die Abgeltung der gesamten Vertriebsleistungen von Gross- und Fachhandel umfasst, macht den Vertrieb und damit den Verkauf von teureren gegenüber günstigeren Arzneimitteln