Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/64: Revision des Patentgesetzes · 59 Seiten

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Formeller Anstoss für die vorliegende Revision ist die Motion von Ständerätin Leumann vom 10. Juni 1998 (98.3243 – Revision Bundesgesetz über die Erfindungspatente). Sie fordert den Bundesrat auf, im Nachgang zur Gen Lex Vorlage das Patentgesetz1 zu revi dieren und es an die EG Biotechnologie Richtlinie2 anzugleichen.

Vom Dezember 2001 bis Ende April 2002 führte das Eidgenössische Justiz und Polizei departement eine breit angelegte erste Vernehmlassung zu einem Entwurf zur Revision des Patentgesetzes durch. Schwerpunkt bildete die Erfüllung der Motion Leumann.

Die Vernehmlassung zeigte, dass die öffentliche Diskussion aufgrund der hohen Technizi tät und Komplexität der Thematik mehr Zeit brauchte und dass die Öffentlichkeit über kei ne oder bloss ungesicherte Informationen zu dieser Materie verfügte. Der Bundesrat er achtete es im Lichte dieser Ergebnisse als sinnvoll, den begonnenen Dialog fortzusetzen und die versachlichte Diskussion zu vertiefen. In seiner Sitzung vom 29. November 2002 beauftragte er deshalb das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement, vor Ausarbei tung einer Gesetzesbotschaft gewisse Fragestellungen noch eingehender zu analysieren und zur Diskussion zu stellen.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) vertiefte diese Themen im 2003 in Gesprächen mit allen interessierten Dienststellen der Bundesverwaltung sowie mit den wichtigsten interessierten externen Kreisen. Ausserdem führte es eine Umfrage bei Hoch schulen, Forschungsinstituten und Unternehmen im Bereich der Biotechnologie durch. De ren Ziel war es, den Einfluss von Patenten auf biotechnologische Erfindungen auf Grund lagen und angewandte Forschung empirisch zu ergründen. Die Ergebnisse dieser Unter suchung3 sowie der Gespräche flossen in eine überarbeitete Revisionsvorlage ein, welche Gegenstand eines zweiten Vernehmlassungsverfahrens bildete, zu dem vorliegend Bericht erstattet wird.

Die Vorlage verfolgt im Schwerpunkt weiterhin das Ziel, einen angemessenen Patent schutz von biotechnologischen Erfindungen sicherzustellen. Daneben beinhaltet sie eine Reihe eigenständiger Teilaspekte: Wie bereits in der ersten Vernehmlassungsvorlage wer den die Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ Revisionsakte), das Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ Sprachenübereinkommen) sowie der Patentrechts vertrag (Patent Law Treaty, PLT) vom 1. Juni 2000 zur Ratifizierung vorgeschlagen. Wei ter enthält die Revisionsvorlage einen Vorschlag für eine Exportlizenz für patentgeschützte

1 Bundesgesetz vom 25. Juni 1954 über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG); SR 232.14.

2 Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen; ABl. EG Nr. L 213 vom 30. Juli 1998, S. 13.

3 http://www.ige.ch/E/jurinfo/documents/j10005e.pdf.