Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/64: Revision des Patentgesetzes · 59 Seiten
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5 Kantone, CSP, GPS, SP, Entwicklungs , Umwelt , Tierschutz und Konsumentenschutz organisationen sowie Teile der Medizin erachten eine Revision des Patentgesetztes für er forderlich, um den Ermessensfreiraum bei der Patentierung im Bereich der belebten Natur zu beseitigen. Sie lehnen die Vorlage ab, weil diese die Patentierung von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Bestandteilen festschreibe.
Die wesentlichen Aspekte der Vernehmlassungsantworten lassen sich wie folgt zusam menfassen:
Prinzip der Patentierbarkeit von biotechnologischen Erfindungen: Während eine grosse Zahl der Vernehmlassungsteilnehmer, namentlich drei Parteien (CVP, FDP, SVP) so wie Kreise der Wirtschaft und Forschung, den Schutz biotechnologischer Erfindungen durch Patente befürwortet, werden Patente auf dem Gebiet der belebten Natur in zahl reichen Stellungnahmen in Frage gestellt. Namentlich CSP, GPS, SP, Entwicklungs , Umwelt , Tierschutz und Konsumentenschutzorganisationen lehnen die Patentierung von biologischem Material ab. Zwar ist auch seitens dieser Vernehmlassungsteilneh mer mehrheitlich anerkannt, dass es richtig und notwendig ist, Innovationen im bio technologischen Bereich einen Schutz zu gewähren. Doch wird das Patentsystem hier für als ungeeignet erachtet. Spezifisch bestehen Vorbehalte in den Vernehmlassungs antworten gegenüber Patenten auf Gensequenzen.
Schutzumfang für Gensequenzen: Im Rahmen der Festlegung des Schutzes für bio technologische Erfindungen ist vor allem der Vorschlag zum zweckgebundenen Stoff schutz für Gensequenzen kontrovers. Die pharmazeutische Industrie unterstützt von FDP und SVP, den Wirtschaftsverbänden und Teilen der Fachrechtsorganisationen lehnt ihn ab. Der eingeschränkte Schutzumfang gewährleiste keinen adäquaten Schutz. Er bedeute ein Wettbewerbs und Standortnachteil und verschlechtere die Rahmenbedingungen für die Forschung auf dem Gebiet der Biotechnologie. CVP, wei te Teile der Hochschul und Forschungskreise, die kleinen und mittleren Biotechnolo gie Unternehmungen sowie Kreise der Landwirtschaft und Medizin unterstützen den Vorschlag. Der zweckgebundene Stoffschutz für Gensequenzen verhindere eine Über belohnung für nicht geleistete erfinderische Tätigkeit, vermeide übermässige Abhän gigkeiten und schaffe einen Anreiz für weitere Forschung. Auch CSP, GPS, SP, Ent wicklungs , Umwelt und Konsumentenschutzorganisationen sowie Kreise der Ethik be fürworten die Regelung, sofern an der Patentfähigkeit von menschlichen Körperbe standteilen festgehalten werden sollte. Sie geben indessen einem Patentierungsverbot für Gensequenzen den Vorzug.
Biodiversitäts Konvention4/„Access and benefit sharing“: Die Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen in Patentanmeldungen wird von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer als transparenzförderndes Instrument grundsätzlich begrüsst. Die geäusserten Meinungen gehen aber auseinan
4 Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt (BiodiversitätsKo nvention; SR 0.451.43).