Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/68: Änderung bzw. Aufhebung von Erlassen im Bereich des Gewässerschutzes · 5 Seiten
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1 Vernehmlassungsvorlage
Die Vernehmlassungsvorlage sah vor, das Engagement des Bundes in Bezug auf Tankanlagen auf ein Minimum reduzieren. Dafür bedarf es einer Teilrevision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GSchV) sowie die Aufhebung der Verordnung vom 1. Juli 1998 über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF).
2 Eingegangene Stellungnahmen
Die Vernehmlassung dauerte von Ende Juni bis Mitte September 2004. verschiedenen Vernehmlasser:
Insgesamt sind 60 Stellungnahmen eingegangen. Die Antworten verteilen sich wie folgt auf die • Parteien4
• Kantone26
• Wirtschafts-, Industrie- und Berufsverbände19
• Übrige Stellungnahmen (1 Gemeinde sowie Privatpersonen)11
3 Gesamtbeurteilung der Änderungen
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung von GSchG und GSchV sowie die Aufhebung der VWF werden von den Vernehmlassungsteilnehmenden mehrheitlich begrüsst und unterstützt.
Parteien: Die CVP, FDP und SVP begrüssen den Aufgabenverzicht des BUWAL im Bereich Tankanlagen ausdrücklich und unterstützen die Straffung der Regelungen. Die SP lehnt die geplante Teilrevision ab, da sie mittelfristig eine Gefährdung der Gewässer befürchtet; die Befreiung des Bundes von der Oberaufsicht, Koordination, Beratung und dem Erlass von Vollzugshilfen dürfe nicht zu einer Qualitätseinbusse führen.
Kantone: Die Stellungnahmen der Kantone liefern keine eindeutige Stossrichtung zur Teilrevision. Sie reichen von Ablehnung bis zu vollumfänglicher Zustimmung zu den Vorlagen: 16 Kantone stimmen den Änderungsvorschlägen des Bundesrates bedingt bis vollständig zu, 10 Kantone (darunter grosse Kantone wie Bern, Zürich und Waadt) lehnen das Revisionspaket jedoch ganz oder weitgehend ab.
Insbesondere wurde von den ablehnenden Kantonen kritisiert, dass sich das BUWAL beinahe vollständig aus einem wichtigen Umweltbereich zurückzieht und damit die Gefahr von 26 unterschiedlichen Vollzugslösungen entsteht. Es wird vielfach auch als unzumutbar empfunden, die Tankvorschriften 6 Jahre nach der letzten Revision bereits wieder zu ändern. Viele Kantone befürchten, dass die erforderlichen Anpassungen auf Kantonsebene zu erhöhtem Aufwand führen und gleichzeitig die Glaubwürdigkeit des Vollzugs in Mitleidenschaft gezogen werde.