Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

3.4.3.2 Argumente der teilweise Zustimmenden

SPS, SPS-F, SSV und Gemeinden CH könnten sich vorstellen die Alterslimite auf 12 Jahre zu senken und das damit eingesparte Geld zur Erhöhung der vorgeschlagenen Leistung zu verwenden.

3.4.3.3 Argumente der Ablehnenden

Die Alterslimite von 16 Jahren wurde unter Berufung auf die Kinderrechtskonvention (KRK) abgelehnt. Gemäss KRK gelten alle Personen unter 18 Jahren als Kinder (PF, pj, SVAMV). Um nicht im Widerspruch zur KRK zu stehen, müsste auch hier die Altersgrenze hinaufgesetzt werden. ZH meint, da für schulpflichtige Kinder genügend Betreuungsangebote zur Verfügung stehen sollten, müsse der Anspruch auf Familien mit Kindern im Vorschulalter beschränkt werden.

3.4.3.4 Anderes

Die Anspruchsberechtigung trotz fehlender häuslicher Gemeinschaft lehnen BE, UR, OW, ZG, AG, NE und KKAK ab, da damit insbesondere die Gefahr des Missbrauchs vergrössert und der Abklärungsaufwand zunähme.