Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht
Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)
3.4 Beurteilung der Vorschläge zur Ausgestaltung der Anspruchsbedingungen
3.4.1 Erfordernis von Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz
Es herrscht die einhellige Meinung, dass die Leistungen nur an Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz auszurichten seien.
Tabelle 4: Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz
zustimmend teilweise ablehnend teilweise zustimmend ablehnend Kantone LU, SZ, SH, TI, VS, JU
(6)
Politische Parteien
Behörden und Verwandte
Institutionen
Arbeitgeberorganisationen
Gewerkschaften KV, SYNA,
Travail.Suisse
(3)
Familien - Kinder - Frauen EFS, EKF, EKFF, pj, PF,
FZ-TG, FRat BS,
Kindernetzwerk, SLFV,
SVKB
(10)
Ausgleichskassen, EL-
Stellen
Andere interessierte Caritas, SKOS
Organisationen (2)
Total alle Kategorien 21 0 00
Es herrscht die einhellige Meinung, dass die Leistungen nur an Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz auszurichten seien. Diese Meinung wird aber meistens nicht weiter begründet. TI, SH und EFS begrüssen diese Regelung, weil sie auch schon für die EL zur AHV/IV gelte. VS und ARTIAS finden, dass sie zu den Grundvoraussetzungen eines Bedürfnisleistungssystems gehörten und pj meint, dass mit einem solchen Erfordernis auf jegliche Karenzfrist verzichtet werden könne, da es als Zutrittsschranke für nur vorübergehend in der Schweiz anwesende Familien genüge.