Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

3.4 Beurteilung der Vorschläge zur Ausgestaltung der Anspruchsbedingungen

3.4.1 Erfordernis von Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz

Es herrscht die einhellige Meinung, dass die Leistungen nur an Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz auszurichten seien.

Tabelle 4: Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz

zustimmend teilweise ablehnend teilweise zustimmend ablehnend Kantone LU, SZ, SH, TI, VS, JU

(6)

Politische Parteien

Behörden und Verwandte

Institutionen

Arbeitgeberorganisationen

Gewerkschaften KV, SYNA,

Travail.Suisse

(3)

Familien - Kinder - Frauen EFS, EKF, EKFF, pj, PF,

FZ-TG, FRat BS,

Kindernetzwerk, SLFV,

SVKB

(10)

Ausgleichskassen, EL-

Stellen

Andere interessierte Caritas, SKOS

Organisationen (2)

Total alle Kategorien 21 0 00

Es herrscht die einhellige Meinung, dass die Leistungen nur an Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz auszurichten seien. Diese Meinung wird aber meistens nicht weiter begründet. TI, SH und EFS begrüssen diese Regelung, weil sie auch schon für die EL zur AHV/IV gelte. VS und ARTIAS finden, dass sie zu den Grundvoraussetzungen eines Bedürfnisleistungssystems gehörten und pj meint, dass mit einem solchen Erfordernis auf jegliche Karenzfrist verzichtet werden könne, da es als Zutrittsschranke für nur vorübergehend in der Schweiz anwesende Familien genüge.