Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

3.4.3 Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes mit Kindern unter 16 Jahren

Im Allgemeinen nehmen die Vernehmlassungsteilnehmer nicht ausdrücklich zum Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes Stellung, da diese Voraussetzung anscheinend als selbstverständlich erscheint. Das Grenzalter der Kinder, die zum Leistungsbezug berechtigen, wird von einer grossen Mehrheit befürwortet und gibt zu mehr Bemerkungen Anlass.

Tabelle 6: gemeinsamer Haushalt mit Kindern unter 16 Jahren

zustimmend teilweise ablehnend teilweise zustimmend ablehnend Kantone UR, OW, FR, BS, NE ZH

SH, AG, TI, VS (1) (1)

(8)

Politische Parteien EVP SPS, SPS-F

(1) (2)

Behörden und Verwandte SSV, Stadt ZH Gemeinden CH

Institutionen (2) (1)

Arbeitgeberorganisationen

Gewerkschaften KV,SYNA,

Travail.Suisse

(3)

Familien - Kinder - Frauen EKFF, SLFV, FZ- SVAMV, pj,

TG, FRat BS, MPF, PF,

SVKB Kindernetzwerk

(5) (5)

Ausgleichskassen, EL-Stellen

Andere interessierte Caritas, SKOS, ARTIAS

Organisationen SKGB (1)

(3)

Total alle Kategorien 22 4 70

3.4.3.1 Argumente der Zustimmenden

Die Alterslimite bei 16 Jahren festzulegen – für die Stadt ZH jedoch nicht sakrosankt - und das Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes wird von einer Mehrheit unterstützt. Insbesondere wird begrüsst, dass die Leistungen nicht auf Familien mit Vorschulkindern beschränkt würden (FR, SKOS, SKGB), da die Betreuungsangebote für Schulkinder immer noch mangelhaft seien (SKOS, SKGB). Für Familien mit Kindern in Ausbildung könnte die Leistung auch entsprechend länger ausgerichtet werden, analog der übrigen Leistungen für Kinder (AG, TI, ARTIAS, MPF).