Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

3.4.2 Erfordernis einer Karenzfrist

Was die Festsetzung einer Karenzfrist für den Leistungsbezug betrifft, sind die Meinungen geteilt. Die Befürworter schlagen ein- bis fünfjährige Fristen vor, hauptsächlich um dem Sozialtourismus vorzubeugen. Die Gegner finden im Allgemeinen, dass Karenzfristen bei der Armutsbekämpfung nicht angebracht seien.

Tabelle 5: Karenzfrist

zustimmend teilweise ablehnend teilweise

zustimmend ablehnend

Kantone LU, SZ, OW, UR, BS, NE

NW, ZG, SO, (3)

SH, AG, TI, JU

(10)

Politische Parteien CVP, CVP-F, SPS, SPS-F

GP, EVP (2)

(4)

Behörden und Verwandte SSV, Stadt LS, Gemeinden CH Institutionen Stadt ZH (1)

(3)

Arbeitgeberorganisationen

Gewerkschaften KV, SYNA,

Travail.Suisse,

SBS

(4)

Familien - Kinder - Frauen EKF, FZ-TG, BSF, EFS SVAMV, pj, EKFF,

SLFV (2) PF Kindernetzwerk (3) (3) (2)

Ausgleichskassen, EL-

Stellen

Andere interessierte VFG ARTIAS, Caritas

Organisationen (1) SKGB (1)

(2)

Total alle Kategorien 18 2 147

3.4.2.1 Argumente der Zustimmenden

Bei der Karenzfrist werden Spannweiten von einem bis zu 5 Jahren vorgeschlagen. SH will, dass die Karenzfrist für AusländerInnen und SchweizerInnen gleichermassen gelte. ZG will für SchweizerInnen und EU-BürgerInnen keine Frist, hingegen eine für alle übrigen AusländerInnen. TI möchte eine Karenzfrist, die für alle gelte, sie solle jedoch für SchweizerInnen und EU- BürgerInnen kürzer sein als für die übrigen. Mit einer Karenzfrist könne ein allfälliger Sozialtourismus eingedämmt werden (TI, CVP, EFS). SO spricht sich für eine kurze Karenzfrist aus, da andernfalls die Integrationschancen verschlechtert würden. Auch SH will eine kurze Frist, da sonst die Gefahr bestünde, dass der Leistungsanspruch ausgehöhlt werde.