Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)
Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Parlamentarischen Initiativen 00.436n und 00.437n Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Die Nationalrätinnen Jacqueline Fehr und Lucrezia Meier-Schatz reichten am 18. bzw. 19. September 2000 je eine parlamentarische Initiative zur Einführung eines Modells von Ergänzungsleistungen für Familien (ELF) nach dem Vorbild des Tessiner Modells ein.
Am 21. März 2001 hat der Nationalrat den beiden Initiativen Folge gegeben. Das Büro des Nationalrates beauftragte seine Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. An ihrer Sitzung vom 15. und 16. Januar 2004 nahm die SGK den erläuternden Bericht und den Gesetzesentwurf, welcher von der Subkommission „Familienpolitik“ erarbeitet wurde, an. Gleichzeitig hat die SGK entschieden, den Bundesrat gestützt auf Artikel 112 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes mit der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zu beauftragen. Eine solche Vernehmlassung findet statt, bevor der Bundesrat sich zum Projekt äussern kann. Sie betrifft daher ausschliesslich die Vorschläge, welche die parlamentarische Kommission, die mit der Behandlung der Initiativen betraut ist, erarbeitet hat.
1.2 Zusammenfassung der Vorschläge der SGK
Zur Bekämpfung der Armut bei Familien wird die Einführung von EL für bedürftige Familien vorgeschlagen. Diese neue Leistung soll ins Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) integriert werden, weil sich die Ausgestaltung, Durchführung und Finanzierung an die EL zur AHV/IV anlehnt. Drei verschiedene Modelle stehen zur Diskussion, je nach Familientypus, der hauptsächlich entlastet werden soll (kinderreiche Familien, Einelternfamilien, Zweielternfamilien). Jedes Modell sieht Arbeitsanreize vor: Es wird ein hypothetisches Einkommen angerechnet, abgestuft nach der Familienzusammensetzung (Eineltern- und Zweielternfamilien) und nach dem Alter der Kinder (tieferes hypothetisches Einkommen für Familien mit Kindern unter 3 Jahren), in der Regel unabhängig davon, ob die Eltern auch wirklich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ausserdem wird für die Berechnung der Leistung das effektive Erwerbseinkommen bis zu einer bestimmten Höhe nur zu 80 Prozent angerechnet. Neben einer monatlichen Geldleistung, welche das fehlende Einkommen bis zu einer gewissen Grenze ausgleichen soll, ist auch die Vergütung von Kinderbetreuungskosten vorgesehen. Diese Vergütung kann sogar gewährt werden, wenn kein Anspruch auf eine monatliche Leistung besteht, weil die verfügbaren Mittel der Familie knapp über der Anspruchsgrenze liegen.
Die Leistungen sind für Ein- und Zweielternfamilien, Patchwork- und Konsensualfamilien vorgesehen, welche in der Schweiz Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt haben und die mit