Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)
Lösung übernähme, ist OW im Grundsatz damit einverstanden. Aus finanziellen und föderalistischen Gründen ist AG gegenüber einer bundesrechtlichen Hilfe für arme Familien skeptisch eingestellt, findet jedoch auch, dass ELF auf Bundesebene die Einführung von einheitlichen Minimalstandards erlaube und die Gemeinden entlaste, welche hauptsächlich für die Hilfe an bedürftige Familien aufkommen. Deshalb ist AG dennoch im Grossen und Ganzen mit der vorgeschlagenen Lösung einverstanden, welche in einem Rahmengesetz verankert werden sollte, und das Leistungsmodell M3 umsetzen solle, weil es besonders grössere Familien gut abdecke.
Sechs politische Gruppierungen - CVP, CVP-F, GP, EVP, SPS und SPS-F, die sich in allen Punkten der SPS anschliesst - befürworten die Einführung von finanziellen Hilfen an arme Familien auf Bundesebene, da dadurch landesweit einheitliche Minimalstandards festgelegt würden und ein wirksames Instrument geschaffen würde zur Bekämpfung der Familienarmut und vor allem der Problematik der working-poor. SPS und CVP sind jedoch der Ansicht, dass die neu vorgeschlagene Leistung auf keinen Fall andere familienpolitische Massnahmen ersetzen könne und dass die Verbesserung und Ausweitung des Systems der Familienzulagen vorrangig bleibe. Alle erwähnten politischen Gruppierungen sprechen sich für ein System aus, welches den EL zur AHV/IV nachgebildet ist, den Kantonen die Möglichkeit gäbe, bestimmte Parameter auf die örtlichen Begebenheiten auszurichten und sowohl eine monatliche Geldleistung vorsehe als auch die Vergütung von Kinderbetreuungskosten um den Eltern die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Als Arbeitsanreiz wird auch die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens von der Mehrheit begrüsst. GP meint hingegen, dass ein hypothetisches Einkommen nur bei offensichtlichem Missbrauch angerechnet werden sollte. Unter den vorgeschlagenen Modellen ziehen CVP und SPS das Modell M1 vor, mit der Begründung, dass diese Modell das fehlende Einkommen der ganzen Familie ausgleiche, was das strukturelle Risiko der Familienarmut besser eindämme. Ohne ihre Wahl näher zu begründen, sprechen sich EVP und CVP-F für das Modell M2 aus und GP entscheidet sich für keines der vorgeschlagenen Modelle und schlägt vor, eine Modell auszuarbeiten, welches sich auf die SKOS-Richtlinien stützt und in erster Linie Einelternfamilien zu Gute komme.
FDP, SVP und SVP-F sprechen sich gegen das unterbreitete Vorhaben aus. FDP ist der Auffassung, dass vorerst Massnahmen zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie umgesetzt werden sollten, da die Ausübung einer Erwerbstätigkeit das beste Mittel gegen Armut sei. Zudem wünscht sie Massnahmen, damit sich Arbeit mehr lohnt als der Bezug von Sozialversicherungsleistungen. Ausserdem ist FDP der Meinung, dass über ELF auf Bundesebene erst diskutiert werden könne, wenn eine globale Strategie zur Entlastung von Familien mit Einbezug der Kantone und der Gemeinden erarbeitet worden sei und dass bei der heutigen angespannten Finanzlage der Sozialversicherungen die Ausgaben für Sozialleistungen nicht ausgebaut werden dürfen. Für SVP und SVP-F sind Hilfen für bedürftige Familien auf Bundesebene mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar, da in der föderalistischen Schweiz das System der Bedarfsleistungen klar kantonal geregelt sei. Zudem sei eine Bundeslösung nicht mit dem Grundsatz der Selbstverantwortung vereinbar. Es wäre effizienter und administrativ einfacher, eine Steuerreform in die Wege zu leiten, um bedürftige Familien gezielt steuerlich zu entlasten.
Die Behörden und verwandten Institutionen, welche am Vernehmlassungsverfahren Teil genommen haben, begrüssen die Einführung von ELF auf Bundesebene mit Ausnahme der FinDK, welche der Ansicht ist, dass dieses Vorhaben im Widerspruch zur Finanzpolitik des Bundes (Steuersenkungen und Entlastungsprogramme) und auch der Kantone (Sparmassnahmen) stehe und den verschiedenen, schon wirksamen Massnahmen der kantonalen Steuer- und Familienpolitik zu wenig Rechnung trage. Die FinDK meint auch, dass das Vorhaben die Globalbilanz der NFA aus dem Gleichgewicht bringe. SODK, SSV, Gemeinden CH sowie Stadt LS und Stadt ZH sind