Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)
Kindern unter 16 Jahren zusammen leben. Sie sollen durch Steuermittel zu 5/8 vom Bund und zu 3/8 von den Kantonen finanziert werden.
Das Modell M1 deckt das Einkommensdefizit der ganzen Familie und begünstigt vor allem Einelternfamilien mit einem Kind, aber auch Zweielternfamilien mit einem bis zwei Kindern. Das Modell M2 begünstigt vor allem Zweielternfamilien mit 3 und mehr Kindern, weil es auf die Deckung der Unterhaltskosten der Kinder ausgerichtet ist. Das Modell M3, welches eine Mischung aus den Modellen M1 und M2 darstellt, begünstigt auch eher Familien mit mehreren Kindern.
Die Bruttogesamtkosten dieser Modelle belaufen sich auf 880 (M3) bis 890 (M1) Millionen Franken pro Jahr. 125 Millionen Franken entfallen auf die Vergütung von Betreuungskosten. Es werden Einsparungen bei der Sozialhilfe von 205 (M2) bis 220 (M3) Millionen Franken erwartet.
1.3 Das Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 29. März 2004 eröffnet und endete am 30. Juni 20041. Dem EDI sind 76 Stellungnahmen eingereicht worden, wovon 59 von den 83 offiziell eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmenden stammen und 17 von anderen interessierten Organisationen (vgl. Anhang 1).
Die Teilnehmenden waren eingeladen, sich zu sechs Fragen zu äussern und ihre Bemerkungen, Anregungen und Vorschläge getrennt zu formulieren (vgl. Anhang 2). Die Anzahl der Antworten zu den verschiedenen Fragen ist unterschiedlich, weil nicht alle Teilnehmenden zu allen Punkten Stellung genommen haben.
2 Gesamtübersicht
Im allgemeinen wird die zur Vernehmlassung unterbreitete Gesetzesvorlage begrüsst. Der Vorschlag, Hilfen für bedürftige Familien auf Bundesebene einzuführen, wird ebenso unterstützt wie die konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung und Finanzierung dieser Hilfe. Es werden zahlreiche Anregungen für Verbesserungen oder für eine zielgerichtetere Ausgestaltung der vorgesehenen Leistungen gemacht.
Die meisten Befürworter der vorgeschlagenen Bundesregelung legen Wert darauf, dass eine solche Massnahme nicht isoliert umgesetzt werde, sondern als Bestandteil eines Paketes von Massnahmen, welches die Verarmung von Familien verhindere oder zumindest das Armutsrisiko erheblich und dauerhaft verringere. Insbesondere folgende Massnahmen werden erwähnt:
- erhebliche Erhöhung der Ansätze für die Familienzulagen und Erweiterung des Systems auf alle Kinder;
1 BBl 2004 1429 ff