Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)
lokalen Bedürfnisse eingeräumt werde oder allenfalls nach ihrer Finanzkraft. BE möchte, dass die Leistungen ausschliesslich durch den Bund finanziert würden.
UR und ZG befürworten zwar eine bundesrechtliche Regelung zur Unterstützung mittelloser Familien, UR jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die NFA umgesetzt werde und ZG nur wenn die Kosten der neuen Leistung durch Einsparungen in anderen Bereichen der Sozialpolitik wieder aufgewogen würden. Falls ihre Bedingungen erfüllt würden, dann wünschten beide Kantone ein System, das den EL zur AHV/IV nachgebildet sei und zwei Leistungen vorsehe, nämlich einen monatlichen Geldbetrag und die Vergütung von Kinderbetreuungskosten. Für die Wahl werden dieselben Gründe angeführt wie von den anderen Kantonen, welche diese gleiche Lösung bevorzugen. Sowohl UR wie auch ZG fänden es angebracht, ein hypothetisches Einkommen anzurechnen, nach UR nicht nur als Arbeitsanreiz, sondern auch zur Kostendämpfung. UR würde das Leistungsmodell M1 vorziehen, weil es dem System der EL zur AHV/IV am ähnlichsten sei und auch Mietkosten berücksichtige. ZG würde sich für das Modell M2 aussprechen, da es für Familien mit vielen Kindern speziell geeignet sei. Die Vorschläge zur Finanzierung der Leistungen könnten beide Kantone befürworten.
GL, BL, AI, AR, SG, GR, TG und GE widersetzen sich einer Bundesregelung über Hilfen an arme Familien. Für GL kommt eine Bundesregelung nicht in Frage, solange noch keine unter Einbezug der Kantone und Gemeinden erarbeitete Gesamtstrategie zur Entlastung von Familien bestehe. SG und auch AR sind der Ansicht, dass ELF erst in Frage kämen, wenn alle anderen Massnahmen zu Gunsten von Familien mit Kindern (z. B. Verbesserung der Kinderzulagen und der familienexternen Betreuungsstrukturen, Reform der Familienbesteuerung, des Stipendienwesens und des Systems der Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung) nicht Früchte trügen. BL, GR, TG wie auch GE machen geltend, dass für Familienpolitik in erster Linie die Kantone zuständig seien, dass eine Bundesregelung den kantonalen Gegebenheiten und Bedürfnissen nicht wirklich Rechnung tragen könne und zudem zu grossen Schwierigkeiten führen würde bei der Koordination mit den verschiedenen Leistungen und Massnahmen für Familien, die auf kantonaler Ebene schon bestünden. Für GR ist die vorgeschlagene Bundeslösung für Hilfen an Familien zu kostspielig und nicht abgestimmt auf andere Projekte mit beträchtlichen finanziellen Auswirkungen. AI meint, dass die ELF zur NFA im Widerspruch stünden und findet, wie GE, dass die ELF die potentiellen Leistungsberechtigten anreizten, ihren Beschäftigungsgrad nach den Anspruchsbedingungen auszurichten, und dass ELF zu Lohndumping führe.
VD ist nicht grundsätzlich gegen eine bundesrechtliche Regelung zur finanziellen Unterstützung von bedürftigen Familien, tritt jedoch auf die Vernehmlassungsvorlage nicht ein, weil die vorgeschlagene Lösung für den Kanton nicht nur nicht kostenneutral sei, sondern gemäss den Kostenberechnungen, die VD unter Einbezug aller Lastentransfers gemacht hat, zu einer viel grösseren Belastung führe, als im erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage angeführt sei.
ZH, SZ, OW und AG sind eher gegen die Einführung auf Bundesebene von Hilfen an bedürftige Familien. Für ZH sollen in Anbetracht der äusserst angespannten finanziellen Lage der öffentlichen Hand im Bereich der Sozialversicherungen keine kostenträchtigen Ausbaumassnahmen in Betracht gezogen werden. Bedürftigen Familien solle innerhalb der schon vorhandenen Strukturen und Mittel geholfen werden. Ansonsten würde ZH ein Subventionsgesetz befürworten, welches den Kantonen freistellt, gemäss bundesrechtlichen (Minimal-)Standards Hilfen an mittellose Familien auszurichten. Die Leistungen wären jedoch nicht den EL zur AHV/IV nachzubilden. SZ könne das Projekt nur unterstützen, wenn dessen Kosten ganz wesentlich unter die vorgeschlagenen Werte gesenkt würden und die Kompetenz der Kantone, die leistungswirksamen Parameter anzupassen, erheblich ausgedehnt werde. OW ist der Meinung, dass die Einführung von ELF auf Bundesebene der Politik des Bundes widerspräche, der wiederholt Sparprogramme beschliesse, und sieht nicht klar, welche Stellung der neu vorgeschlagenen Leistung in der auf drei Säulen ruhenden Familienpolitik zukomme. Falls aber der Bund die ganzen Kosten der vorgeschlagenen