Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 145 Seiten

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de la loi sur l'assurance-maladie et

modification de l'ordonnance sur l'assurance-maladie

64 Nun einverstanden mit der Erhöhung des Selbstbehaltes auf 20 %, EVP

aus folgenden Gründen:

a. Die Höchstgrenze der Belastung wird nicht erhöht. Deshalb werden

die meisten chronisch kranken Menschen nicht mehr belastet als

bisher.

b. Den Bezügern von Ergänzungsleistungen werden gemäss Vernahm-

lassungsbotschaft die Kostenbeteiligungen rückvergütet.

C. Wir sind uns der Notwendigkeit bewusst sind, einen Beitrag zur

Entlastung der Prämien zu leisten.

d. Der höhere Selbstbehalt fördert das Kostenbewusstsein der Pati-

enten und trägt damit zu mehr Eigenverantwortung bei.

Zustimmung hängt davon ab, dass die geschätzten Einsparungen von 3% auch tatsächlich für die Senkung der Prämien verwendet werden.

Forderung, dass der Höchstbetrag für Kinder auf 300 Franken reduziert

wird - aus Rücksicht auf kinderreiche Familien.

64 Unterstützt die Erhöhung des Selbstbehaltes, wobei die maximale FDP

Belastungsgrenze von 700 Franken pro Jahr beibehalten werden muss.

Befürwortet die Ausdehnung der bundesrätlichen Kompetenzen, was die

Herabsetzung der Kostenbeteiligung betrifft, damit der Spielraum bei

einem oenerellen Selbstbehalt von 20% nicht zu enq bemessen ist.

64 Approuve l'augmentation de la quote-part. Se pose la question de savoir LPS

si la limite de 700 francs doit etre elevee.

64 Est absolument oppose a l'augmentation de la quote-part. L'employe qui POP

s'absente plus d'un ou deux jours pour cause de maladie est oblige de

consulter un medecin. Cette augmentation risque de dissuader des assu-

res de se faire soioner a temps.

64 Lehnt die Erhöhung der Kostenbeteiligung ab. Weist auf Risiko hin, dass SPS

zu spät zum Arzt gegangen wird. Familien mit kleinen Kindern, die oft

zum Arzt gehen müssen, sind besonders betroffen. Privathaushalte

tragen he~te bereits 66 % der Kosten des Gesundheitswesens. Fordert

folgende Anderungen:

• Die obere Begrenzung von Franchise und Selbstbehalt sind im Ge-

setz festzuschreiben.

• Schaffung eines differenzierten Kostenbeteiligungsmodells im Rahmen

dieser Revision. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Mo-

tion der nationalrätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und

Gesundheit, die den Bundesrat beauftragt hat, spätestens mit der 3.

KVG-Revision für kostenintensive Behandlungen von Geburtsgebre-

chen oder schweren langjährigen Erkrankungen die Kostenbeteiligung

der Betroffenen zu differenzieren oder gänzlich darauf zu verzichten.

Der Nationalrat hat am B. Dezember 2003 auf Antrag des Bundesrates

diese Motion in Form eines Postulates überwiesen.

• Ein solches differenziertes Modell könnte wie folgt aussehen: Patien-

tengruppen mit Geburtsgebrechen und schweren Krankheiten und

Behinderungen sind nach einem IDC-lndikationssystem vom Selbst-

behalt zu befreien oder dieser ist wesentlich und abgestuft zu redu-

zieren.

• Die Franchise ist für Versicherte, die Anspruch auf Prämienverbilli-

gung haben, aufzuheben. Für alle andern ist sie einkommens-

abhänqiq auszuqestalten.

64 Unterstützt die Verdoppelung des Selbstbehaltes und die flexible Hand- SVP

habung.

64 S'oppose a l'augmentation de la quote-part. Les familles avec enfants FRC

seront plus durement touchees.