Entwurf

Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 41 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 19Fedlex · Vorlage

Gruppe der weiteren Organisationen und Verbände

Die BStatK, eCH, KORSTAT, KZIV und SIK befürworten das Prinzip des elektronischen Datenaustauschs. Dieser ist ein zentrales Element des E-Government (eCH), das dazu beitragen wird, die Statistikqualität und die Effizienz der Verwaltungsarbeit zu verbessern (KORSTAT).

Die SIK beantragt, dass die Betroffenen über den Austausch ihrer Daten informiert werden. In organisatorischer Hinsicht wird vermerkt, dass die Mehrheit der Kantone und Gemeinden ans System KOMBV angeschlossen sind und dieses hierfür verwenden könnten.

Gemeinde- und Einwohnerkontrollverbände

Die Gemeinde- und Einwohnerkontrollverbände (SKSG, SSV und SVEK) stimmen dem elektronischen Datenaustausch zwischen den (bereits) informatisierten Registern zu (SVEK und SKSG). Dieser dürfe jedoch nicht zur Schaffung eines eidgenössischen Einwohnerregisters führen, wenden SSV und GV ein, denn abgesehen von der Wahrung der Kompetenzverteilung verfügten die Gemeinden bereits über gute Informatiklösungen, die es zu berücksichtigen gelte. Die angestrebte Lösung muss mit den bestehenden EDV-Applikationen kompatibel und kostengünstiger sein (GV).

Arbeitgeberverbände

Die Arbeitgeberorganisationen (ES und SGV) unterstützen das Prinzip des elektronischen Datenaustauschs, das in einer ersten Phase zwar kostspielig ist, anschliessend jedoch Sparpotenzial aufweist, indem Fehlerquellen ausgeschaltet und die Erhebungsmethoden modernisiert werden.

Kreise der Wissenschaft und Forschung

Die SAGW antwortet nicht direkt auf die Frage, sondern äussert generelle Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Kompetenzaufteilung um eine obligatorische Meldepflicht einzuführen.

Kirchen und religiöse Gemeinschaften

Die Kirchen und religiösen Gemeinschaften befürworten das Prinzip, das - im Falle eines Obligatoriums des Merkmals der Zugehörigkeit zu einer Landeskirche - den Vorteil böte, den stillschweigenden Kirchenaustritten einen Riegel zu schieben. Ein formeller Austritt wäre in diesem Fall unumgänglich. Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen daher Kenntnis von der Existenz ihrer Daten haben und bei einem Datenaustausch ggf. deren Korrektur veranlassen können (RKZ).

Spontane Stellungnahmen

Die Mehrzahl der Städte begrüsst den Vorschlag. Da die Lösung für kleinere Gemeinden problematisch sein dürfte, sollte der Bund die notwendige Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung stellen. Allerdings gelte es darauf zu achten, dass kein eidgenössisches Einwohnerregister geschaffen wird, fordert Winterthur, das für eine föderalistische Lösung plädiert.

Die Stellungnahmen aus dem EDV-Sektor befürworten die Informatisierung der Datenübermittlung mit Benachrichtigung der Betroffenen. Winterthur schlägt vor, dass eine Lösung geprüft werden solle, die es den Betroffenen erlaubt, den Austausch ihrer Daten unter gewissen Umständen sperren zu lassen. Lausanne und AVDCH erinnern daran, dass