Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/112: Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 60 Seiten

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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung

Audition ordonnance sur l'assurance-maladie

nausgehen, das sich aus dem Vergleich der Preisgestaltung im Ausland

anlässlich der Preisüberprüfungen nach 65b und 65c ergibt, dürfen nicht

zu zusätzlichen Preissenkungen bei den Generika führen.

1 Heute viel wichtiger ist die negative Auswirkung dieser Bestimmung auf Interbio- und gentechnisch hergestellte Arzneimittel. Für diese gibt es aus pharma technischen Gründen oft nur Verfahrens- und keine Stoffpatente. Ihre

Schlechterstellung ist angesichts der immer grösser werdenden wirtschaft-

lichen und wissenschaftlichen Bedeutung von bio- und gentechnisch her-

gestellten Arzneimitteln auch eine Standortfrage.

Dem Umstand, dass heute Inhaber von Zulassungen vor allem für bio- SGCI, oder gentechnisch hergestellte Arzneimittel in der SL benachteiligt sind economie-(sehr oft nur Verfahrens- und keine Stoffpatente), ist auf geeignete Weise suisse Rechnung zu tragen.

Art. 65c Überprüfung der Aufnahmebedingungen nach weiteren zwei Jahren Art. 65c Réexamen des conditions d'admission après 2 années supplémentaires

L’aspect négatif est lié au fait que l’industrie pharmaceutique productrice GE de médicaments originaux aura le pouvoir de tuer le marché, en fixant

pour ses médicaments originaux des prix suffisamment bas que les fabri-

cants de génériques ne pourront pas suivre. Les fabricants de génériques

pourraient dès lors être incités à ne plus lancer des copies pour certains

médicaments s’ils anticipent que le marché sera faussé après 2 ans seule-

ment. l'art. 65c devra à tout le moins être complété d’une réflexion sur

l’accompagnement qu’il nécessite en matière de contrôle des prix et de

développement du marché des génériques.

3 La FRC relève à l’al. 3 que le prix de fabrique des génériques doit être FRC d’au moins 15% inférieur à celui des préparations originales correspon-

dantes; ceci 2 ans après le premier réexamen à l’expiration du brevet.

Per permettere maggior trasparenza sarebbe più appropriato calcolare sul- Farma TI la base del prezzo al pubblico.

1 und Verweis auf 65b spricht von Preisüberprüfung und Aufnahmebedingun- CSS 3 gen. Hier wäre eine klarere Definition wünschenswert.

Geforderte Preisdifferenz von 15% macht aufgrund der neuen Verordnung

zu Generika und Originalpräparat keinen Sinn mehr. Hier muss eine ent-

sprechende Anpassung an die Änderung von Art. 38a KLV (20% Preisdif-

ferenz) erfolgen.

Eine solche erneute Überprüfung sollte aber nicht einfach 2 Jahre später SAG vorgenommen werden, sondern sobald in allen Vergleichsländern der Pa-

tentschutz wirklich abgelaufen ist und die Preissituation unter Einbezug

des Wettbewerbs berücksichtigt werden kann. Da zum Zeitpunkt des Pa-

tentablaufs möglicherweise noch kein valider Auslandspreisvergleich

stattfinden kann, erscheint es sinnvoll, einen Mindestpreisabstand für Ge-

nerika bei der ersten Aufnahme in die SL zu verlangen. Bei der späteren

erneuten Überprüfung ist jedoch nicht einzusehen, weshalb noch ein

Preisunterschied zwischen Originalpräparat und Generikum von 15%

festgesetzt werden soll.