Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/112: Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 60 Seiten
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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung
Audition ordonnance sur l'assurance-maladie
stände zu verzichten.
6bis Non si tratta di una nuova disposizione, siccome tale principio viene ap- TI
plicato già da molto tempo dalla Commissione federale dei medicamenti.
La sua iscrizione attuale nell'Ordinanza non ha dunque alcuna ripercus-
sione concreta per quanto concerne il prezzo dei medicamenti.
4 Umschreibung «in der medizinischen Behandlung ein Fortschritt» kann CVP
sehr extensiv ausgelegt werden und müsste dahingehend präzisiert wer-
den, dass der Fortschritt einen effektiven therapeutischen Mehrnutzen
ausweisen muss und daher den WZW-Kriterien zu unterstellen ist. Die
Kosten für Forschung und Entwicklung müssen bei der Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit eines Originalpräparates angemessen berücksichtigt
werden. Der Innovationszuschlag sollte demnach bei Folgepräparaten nur
noch gestuft bzw. gar nicht mehr gewährt werden.
Pourquoi parle t’on ici de prix de fabrique et non pas de prix public? FRC 4 Fortschritt in der medizinischen Behandlung garantiert einem Produkt CSS
mehr Umsatz. Deshalb sollte nicht zusätzlich ein Innovationszuschlag
gewährt werden. Umschreibung „in der medizinischen Behandlung ein
Fortschritt“ müsste dahingehend präzisiert werden, dass der Fortschritt ein effektiver therapeutischer Mehrnutzen ausweisen muss. Die CSS wünscht
eine Präzisierung, wonach die Kosten für Forschung und Entwicklung bei
der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Originalpräparates angemes-
sen berücksichtigt werden.
4 Die wirkliche Innovation eines Arzneimittels wird bereits dadurch be- Helsana
lohnt, dass ein Medikament, das einen wirklichen Fortschritt bedeutet,
ansonsten vergleichbare Medikamente automatisch aus dem Markt ver-
drängt. Der Innovationszuschlag ist abzuschaffen und Abs. 4 zu streichen.
4 Führt zu kumulierten Preiserhöhungen. Jede noch so kleine Verbesserung Santé-
eines Präparates muss mit einem Zuschlag bedacht werden. Die effektive suisse Innovation eines Arzneimittels wird bereits dadurch belohnt, dass ein Me-
dikament, welches einen wirklichen Fortschritt bedeutet, vergleichbare
Medikamente automatisch aus dem Markt verdrängt. Aus diesem Grund
ist der Innovationszuschlag abzuschaffen. Der Patentschutz und die damit
einhergehende Monopolstellung genügen vollkommen, die Forschungsanreize der Pharmafirmen zu gewährleisten.
Die Komplementärmedizin wird nicht speziell erwähnt in den neuen Ver- UNION ordnungen. Immerhin werden die Aufnahmebedingungen in Art. 65 neu
geprüft, und es wird auf die WZW Bezug genommen, die ja eben für die
Komplementärmedizin in den Kriterien geregelt wird. Die Union schlägt
vor, falls Änderungen die Komplementärmedizin betreffen, diese Anpas-
sungen des Handbuches im Ausschuss für Komplementärmedizin der
EAK besprochen werden können.
Art. 65a Überprüfung der Aufnahmebedingungen nach 24 Monaten Art. 65a Réexamen des conditions d'admission après 24 mois
Cet article prévoit un réexamen d’une préparation originale après 24 mois GE sous le seul aspect du caractère économique. Une réévaluation de
l’efficacité du médicament par rapport aux traitements de référence serait
également souhaitable, afin de garantir que le « nouveau médicament »