Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/116: Totalrevision Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL) · 3 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und

Kommunikation UVEK

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Luftfahrtentwicklung

Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL)

Anhörung der Industrie - Bericht

Vorbemerkungen

1. Von den insgesamt 42 im Rahmen der Anhörung eingeladenen Organisationen haben deren 12 dem BAZL eine Antwort zugehen lassen:

- Luftfahrt-Verbände: Aerosuisse, Aeroclub, SIAA, Schweizer Flugplatzverein, AOPA,

Schweiz. Verband flugtechnischer Betriebe (SVFB) und SHVs

- Fluggesellschaften: Swiss und Hello AG

- Flughäfen und Regionalflugplätze: Unique und EAP

- Flugsicherungsunternehmung Skyguide

- Keiner der drei angeschriebenen Hersteller- und Unterhaltsbetriebe haben eine eigenstän-

dige Stellungnahme abgegeben

- Keine Stellungnahme wurde unter Bezugnahme auf die Publikation auf der Internet-Seite

der Bundeskanzlei abgegeben.

2. Air-Zermatt AG hat an der Anhörung teilgenommen, ohne dazu persönlich eingeladen worden zu sein.

Allgemeine Anmerkungen, die zum Entwurf geäussert wurden

1. Die neuen Gebühren sind zu hoch. Sie dürfen nicht den Charakter einer Steuer haben.

2. Es kann nicht die Aufgabe der Luftfahrtindustrie sein, die finanziellen Konsequenzen zu tragen, die sich wegen Vergrösserungen der Verwaltungsstrukturen (insbesondere die 60 neuen Stellen) oder aufgrund des neuen FLAG-Status des BAZL ergeben.

3. Es ist nicht akzeptabel, höhere Gebühren zu bezahlen, ohne dafür zusätzliche Leistungen angeboten zu bekommen.

4. Es muss zwischen den hoheitlichen und übrigen Leistungen des BAZL differenziert werden. Die hoheitlichen Aufgaben müssen von der Eidgenossenschaft finanziert werden.

5. Das Äquivalenzprinzip ist verletzt. Das Verhältnis zwischen erbrachter Leistung und der zu bezahlenden Gebühr ist unausgeglichen.

6. Der Verordnungsentwurf ist mit den im LUPO festgelegten Grundsätzen nicht kompatibel, da er zu einem Verlust an Attraktivität der schweizerischen Luftfahrt führt und deren Wettbewerbsfähigkeit negativ belastet. Die Förderung und die Suche nach qualifizierten Nachwuchskräften werden dadurch negativ beeinträchtigt.