Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/119: Erste Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung · 7 Seiten
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mem), der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (swico) und der Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz (FEA) zu Schwermetallen in Elektro- und Elektronikgeräten, der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) zu den Bestimmungen über Fahrzeuge und Batterien, der Verband der Schweizerischen Zementindustrie (cemsuisse) und der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) zu Chromat in Zement oder schliesslich der Schweizerische Verein für Kältetechnik (SVK) sowie die suissetec zu Wärmepumpen.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Das Ergebnis der Vernehmlassung zur ersten Revision der ChemRRV ist ausgesprochen positiv. Fast die Hälfte der Kantone (12 von 25), der Verband der Kantonschemiker, die SUVA, der Gewerbeverband sgv sowie die SGCI begrüssen alle vorgeschlagenen Änderungen und stellen keine Korrekturanträge. Auch die sich nur zu ausgewählten Themen äussernden Organisationen nehmen zu den vorgeschlagenen Änderungen fast ausnahmslos positiv Stellung.
Anpassungen an das EG-Recht
Mit der Übernahme des EG-Rechts sind alle befragten Stellen einverstanden. Elf Kantone und die kantonalen Fachstellen für Chemikalien (chemsuisse) bemerken, dass mit der zeitverzögerten Einführung der Produkteverbote die Schweiz zum Absatzland für ausländische Restbestände werde. Daher sollten die EG-Verbote in der Schweiz zeitgleich in Kraft treten. Einige Kantone wünschen ein einfacheres Gesetzgebungsverfahren, da beim autonomen Nachvollzug ohnehin wenig Umsetzungsspielraum bestehe.
Dennoch werden von den Kantonen und der chemsuisse vereinzelt Modifikationen vorgeschlagen, die über die EG-Bestimmungen hinausgehen, z.B. sollte das Verbot für Toluol in Farbsprays auf Farben generell ausgedehnt werden.
Eine Mehrheit der Kantone weist darauf hin, dass der Vollzugsaufwand mit dem Erlass neuer Verbote steige – dies bei beschränkten finanziellen und personellen Ressourcen. Die Konsumentenschutzorganisationen fordern hier, dass den Vollzugsbehörden die notwendigen Mittel bereitzustellen seien.
Redaktionelle Präzisierungen
Zu der neuen Ausnahmeregelung betreffend des Imports von Blei haltigen Lacken zur Behandlung von für den Export bestimmten Gegenständen bemerken 13 Kantone und die chemsuisse, dass diese Ausnahme über eine redaktionelle Präzisierung hinaus gehe und zu verwerfen sei, da sie aus Sicht des Umwelt- und Arbeitnehmerschutzes einen klaren Rückschritt darstelle. Darüber hinaus werde damit der Vollzug erschwert. Zwölf Kantone, der Verband der Kantonschemiker und die Schweizerische Bau- Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK) haben keine Einwände gegen die Klarstellung in diesem Bereich oder unterstützen sie gar. Der Branchenverband VSLF begrüsst sie explizite. Ihm sind grössere Betriebe bekannt, die bei einem indirekten Exportverbot in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten würden.
Die übrigen Präzisierungen finden einhellig Zustimmung. Der AGVS ist mit den Neuerungen bei Fahrzeugen einverstanden. Im Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte werden die vorgenommenen Änderungen von den Verbänden FEA, swico und Swissmem begrüsst. Nach Swissmem wäre eine Definition des Begriffs „homogenes Material“ sowie ein zulässiger Gehalt für Quecksilber bezogen auf das homogene Material, wie er in der Richtlinie 2002/95/EG festgelegt ist, wünschenswert.
Im Falle der Erfassung importierter Batterien äussert einzig der Verband Stahl- und Metall-Recycling Schweiz (VSMR) Bedenken aus wettbewerbsrechtlicher Sicht, was den Zugang zu Zolldaten betrifft.