Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/121: Aktionsplan gegen Feinstaub - Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) · 5 Seiten

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1 Anhörungsvorlage

Am 17. Oktober 2006 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Entwurf zur Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in die Anhörung geschickt.

Kernstück des Änderungsentwurfs war die Umsetzung der Massnahmen im Aktionsplan gegen Feinstaub von Bundesrat Moritz Leuenberger. Für drei der vorgesehenen Massnahmen musste die LRV geändert werden. Diese Änderung betraf folgende Massnahmen:

• Einführung eines Konformitätsnachweises für Holzfeuerungen bis 350 kW Feuerungs-

wärmeleistung.

• Verschärfte Emissionsgrenzwerte für automatische Holzfeuerungen über 70 kW Feue-

rungswärmeleistung. Die neuen Staubgrenzwerte wurden nach Anlagegrösse zeitlich gestuft eingeführt.

• Senkung des allgemeinen Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub von 50 mg/m3 auf

20 mg/m3.

Aus Gründen der formalen Konsistenz mussten mit dieser Änderung auch die Staubgrenzwerte von artverwandten Anlagen wie Kohle- und Altholzfeuerungen angepasst sowie weitere kleine Korrekturen vorgenommen werden.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Bis zum Abschluss der Anhörung (31.1.2007) gingen insgesamt 80 Stellungnahmen ein:

− Kantone: 26 Stellungnahmen

− Wirtschafts- und Fachverbände: 35 Stellungnahmen

− Umwelt- und Gesundheitsorganisationen: 15 Stellungnahmen

− Übrige: 4 Stellungnahmen

3 Gesamtbeurteilung der Vorlage

3.1 Kantone

Bei den Kantonen fand die Änderung der Vorlage breite Zustimmung. Der vorgeschlagene Weg, die Feinstaubemissionen bei den stationären Anlagen zu verringern, sei tragbar und wirkungsvoll, um die übermässige Belastung der Luft durch Feinstaub zu vermindern. Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz BPUK betonte, dass es alleinige Bundessache sei, die Emissionsvorschriften an Installationen und Apparaten bei Bedarf anzupassen. Dies erfolge mit den vorgelegten Massnahmeschritten.

Ein besonderes Anliegen war den Kantonen die Verminderung der Staubemissionen bei grösseren Holzfeuerungen. Die Nutzung der Holzenergie sei aus Sicht der Energie- und

G262-0576