Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/122: Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung) · 13 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: G144-1837

1. Ablauf des Anhörungsverfahrens

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung eine Anhörung bei den Kantonen und den Organisationen durchgeführt. Die Anhörungsunterlagen wurden am 30. Januar 2007 verschickt, die Anhörungsfrist dauerte bis zum 30. April 2007.

Bis zum 14. Juni 2007 gingen insgesamt 93 Stellungnahmen ein. An der Anhörung beteiligten sich alle 26 Kantone, 2 Spitzenverbände der Wirtschaft, die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission, 12 Natur- und Heimatschutzorganisationen, 22 Fach- und Berufsorganisationen, 6 Land- und Forstwirtschaftsorganisationen sowie 4 weitere Institutionen.

Seitens der Parkprojekte beteiligte sich das Netzwerk der Schweizer Pärke, 19 Stellungnahmen kamen aus Parkprojekten bzw. von Parkträgerschaften sowie aus Gebieten mit UNES-CO-Anerkennung und dem Schweizerischen Nationalpark.

2. Vorbemerkung über die Zusammenfassung der Eingaben

Die teilweise sehr umfangreichen Vorschläge für Änderungen, Präzisierungen und Ergänzungen werden im Folgenden gerafft und auf die wesentlichen Kritikpunkte bezogen dargestellt.

Nicht besonders dargelegt werden die zahlreichen Ausführungen und Bemerkungen zu den Inhalten und Aussagen der Anhörungsunterlagen.

Anträge und Vorschläge, welche die Stufe der Richtlinien betreffen, werden in diesem Rahmen nicht aufgeführt. Bemerkungen, die offensichtlich auf missverständlichen Formulierungen beruhen, werden ebenfalls nicht dargestellt. Bei der Fülle der Eingaben und dem teilweise beträchtlichen Umfang ist es ausserdem nicht möglich, alle Bemerkungen namentlich aufzuführen. Eine entsprechende Auswertung zu den wichtigsten Themen mit kontroversen Änderungsanträgen wurde in diesen Bericht integriert (s. Kapitel 4).

3. Überblick

Die nachstehende Tabelle vermittelt eine allgemeine Übersicht über die generelle Haltung der Institutionen, die an der Anhörung teilgenommen haben. Es ist ersichtlich, dass der überwiegende Teil der Anhörungsteilnehmer die Pärkeverordnung in der vorliegenden Form begrüsst.

2/13 031/2005-02181/01/09/02/01/G144-1837